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Stadt­ver­wal­tung legt Kal­ku­la­tion der Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren vor

Die Stadt­ver­wal­tung legt in der Sit­zung des Aus­schus­ses für öffent­li­che Ein­rich­tun­gen, Stadt­öko­lo­gie, Abfall­ma­nage­ment und Bevöl­ke­rungs­schutz am Frei­tag, 27. Okto­ber, die Kal­ku­la­tion der Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren für das Jahr 2024 vor.

Zusatz­kos­ten ent­ste­hen ab 2024 durch die Ein­füh­rung einer gesetz­li­chen Pflicht zur Zah­lung einer CO2-Abgabe für Müll­ver­bren­nungs­an­la­gen (soge­nannte “Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz”). Die Ver­wal­tung setzt dazu für 2024 einen Betrag von 1,8 Mil­lio­nen Euro an. Wei­tere Kos­ten­stei­ge­run­gen betref­fen höhere Per­so­nal­kos­ten auf­grund aktu­el­ler Tarif­ab­schlüsse sowie einen höhe­ren Ansatz für die Ent­fer­nung von Abfäl­len aus städ­ti­schen Parkanlagen.

Die Ent­wick­lung in der Abfall­ent­sor­gung ist im ver­gan­ge­nen Jahr wie auch im ers­ten Halb­jahr 2023 von einer Abnahme der Abfall­men­gen geprägt. Dies führt dazu, dass für Ende 2023 mit einer Rück­lage von circa 3,38 Mil­lio­nen Euro im Abfall-Gebüh­ren­haus­halt gerech­net wird, die gebüh­ren­dämp­fend in die Abfall­ge­büh­ren­kal­ku­la­tion für 2024 ein­fließt. Im Ergeb­nis führt dies dazu, dass eine kleine Redu­zie­rung der Rest­müll­ge­büh­ren für das Jahr 2024 im Durch­schnitt um rund 0,5 Pro­zent mög­lich ist.

Für eine 120-Liter-Rest­müll­tonne im Voll­ser­vice bei­spiels­weise sinkt die Gebühr von 532,56 Euro (2023) auf 529,68 Euro (2024), also um 2,88 Euro im Jahr. Die Voll­ser­vice-Zusatz­ge­bühr für Bio­tonne und blaue Tonne bleibt unverändert.

Auch bei der Stra­ßen­rei­ni­gung macht sich die Ein­füh­rung der CO2-Abgabe für Müll­ver­bren­nungs­an­la­gen ab 2024 bemerk­bar: Für die Ver­bren­nung des Stra­ßen­keh­richts rech­net die Ver­wal­tung hier mit Zusatz­kos­ten in Höhe von 0,2 Mil­lio­nen Euro. Im Ergeb­nis müs­sen die Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung für 2024 im Durch­schnitt um circa 1,3 Pro­zent erhöht wer­den. Für ein Grund­stück mit 10 Metern Ver­an­la­gungs­länge zu einer Straße in Rei­ni­gungs­klasse C mit wöchent­li­cher Rei­ni­gung ent­spricht dies einer Erhö­hung von 1,20 Euro im Jahr.

 

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