Sym­bol­bild E‑Scooter Foto: LOKALBÜRO

 

In der Welt der Elek­tro­mo­bi­li­tät und urba­nen Fort­be­we­gungs­mit­tel sind E‑Scooter nicht mehr weg­zu­den­ken. Immer mehr Men­schen nut­zen diese prak­ti­schen elek­trisch betrie­be­nen Rol­ler, um sich in der Stadt schnell und umwelt­freund­lich fort­zu­be­we­gen. Doch wel­che Ticke­t­op­tion ist die rich­tige, wenn man mit einem E‑Scooter die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel nut­zen möchte?

Das Lokal­büro hat sich die­ser Frage ange­nom­men und bei der Rhein­bahn um Auf­klä­rung gebe­ten. Die erhal­tene Ant­wort dürfte so man­chen E‑S­coo­ter-Nut­zer über­ra­schen. Die Rhein­bahn betrach­tet E‑Scooter, die auch als elek­trisch betrie­bene Rol­ler bekannt sind, als Fahr­rä­der. Infol­ge­des­sen gel­ten die regu­lä­ren Beför­de­rungs­be­din­gun­gen für Fahrräder.

Das bedeu­tet, wenn das Ticket, bei­spiels­weise ein Deutsch­land­ti­cket, keine Fahr­rad­mit­nahme ein­schließt, ist ein zusätz­li­ches Fahr­rad­ti­cket erfor­der­lich, um den E‑Scooter in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zu nut­zen. Eine uner­war­tete Infor­ma­tion, da viele viel­leicht anneh­men wür­den, dass E‑Scooter in die Kate­go­rie der Per­so­nen­trans­porte fallen.

Für Nut­zer von Elek­tro­mo­bi­len, die oft auch als E‑Scooter bezeich­net wer­den, gel­ten jedoch geson­derte Regeln. Diese Elek­tro­mo­bile, die vor allem von mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten Per­so­nen ver­wen­det wer­den, sind von den Rege­lun­gen für E‑Scooter abwei­chend. Sie kön­nen die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel kos­ten­los nutzen.

Die Ant­wort der Rhein­bahn klärt somit auf, wie E‑Scooter in puncto Beför­de­rung in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln ein­zu­stu­fen sind. Es ist rat­sam, vor der Fahrt die Ticke­t­op­tio­nen zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls ein Fahr­rad­ti­cket zu erwer­ben, um unan­ge­nehme Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den. Die Mobi­li­täts­land­schaft ändert sich stän­dig, und es ist wich­tig, auf dem neu­es­ten Stand der Rege­lun­gen zu blei­ben, um die eige­nen Fahr­ten rei­bungs­los zu gestalten.

 

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