Bis Ende des Jah­res sol­len in allen Stadt­be­zir­ken Sha­ring­sta­tio­nen ent­ste­hen. Dies hat der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss beschlossen,©Archivfoto: LOKALBÜRO

 

Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss beschließt Aus­bau der Sha­ring­sta­tio­nen und Ver­kehrs­ver­such mit “Slow Speed Zones”

Der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss hat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 17. Januar, die Wei­chen für die Aus­wei­tung des erfolg­rei­chen E‑S­coo­ter-Manage­ments in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf gestellt: Bis Ende des Jah­res sol­len in allen Stadt­be­zir­ken Sha­ring­sta­tio­nen ent­ste­hen. Zudem sol­len zukünf­tig Fuß­gän­ger vor zu schnel­len E‑S­coo­ter-Fah­rern durch Lang­sam­fahr­zo­nen, soge­nannte Slow Speed Zones, geschützt wer­den. In den Lang­sam­fahr­zo­nen wird die E‑S­coo­ter-Geschwin­dig­keit auto­ma­tisch gedros­selt. Wei­ter­hin plant die Lan­des­haupt­stadt ein Ver­ga­be­ver­fah­ren, um die Anzahl der Sha­ring-Anbie­ter zu reduzieren.

Bis zu 40 neue Sharingstationen
Laut Beschluss wird nun der Aus­bau von Sha­ring­sta­tio­nen auch im rest­li­che Stadt­ge­biet erfol­gen. Im Rah­men eines Sofort-Pro­gramms wird die Stadt­toch­ter Con­nec­ted Mobi­lity Düs­sel­dorf GmbH (CMD) im Auf­trag der Stadt alle wei­te­ren acht Stadt­be­zirke mit je drei bis fünf Sha­ring­sta­tio­nen aus­stat­ten. Ins­ge­samt wer­den so 24 bis 40 neue Sha­ring­sta­tio­nen ent­ste­hen. Räum­li­che Schwer­punkte wer­den dabei, par­al­lel zur grund­sätz­li­chen Aus­bau­stra­te­gie, beson­ders belebte Orte wie Stadt­teil­zen­tren oder Bahn­höfe sein. Die Pla­nun­gen der jewei­li­gen Stand­orte läuft. Bis Ende 2024 soll das Sofort-Pro­gramm abge­schlos­sen sein.

Ver­ga­be­ver­fah­ren zur Anpas­sung der E‑S­coo­ter-Flotte
Par­al­lel dazu plant die Stadt ein Ver­ga­be­ver­fah­ren, um die Anzahl der Sha­ring-Anbie­ter zu redu­zie­ren. Aktu­ell gibt es vier E‑S­coo­ter-Anbie­ter in Düs­sel­dorf: Tier, Lime, Voi und Bolt. Die erlaubte Ober­grenze für E‑Scooter und Co. liegt bei 8.400 Fahr­zeu­gen. Nach Abschluss des Ver­ga­be­ver­fah­rens sol­len nur noch drei Anbie­ter übrig­blei­ben. Ziel der Regu­lie­rung ist eine wei­tere Redu­zie­rung der Fahr­zeug­an­zahl sowie eine Anpas­sung der Flot­ten­ver­tei­lung. Auch der Ver­wal­tungs­auf­wand kann so ver­rin­gert wer­den. Eine ver­pflich­tende Umset­zung von wei­te­ren Vor­keh­run­gen wie bei­spiels­weise Fuß­pa­trouil­len und die Bedien­pflicht des gesam­ten Stadt­ge­bie­tes sol­len wei­tere Vor­ga­ben im Ver­ga­be­ver­fah­ren sein. Die Durch­füh­rung die­ses Ver­fah­rens ist für das erste Halb­jahr 2024 geplant.

Lang­sam­fahr­zo­nen schüt­zen Fußgänger
“Slow Speed Zones” wer­den in ande­ren Län­dern der Euro­päi­schen Union bereits erfolg­reich umge­setzt. Sie ermög­li­chen die auto­ma­ti­sierte Anpas­sung der Geschwin­dig­keit beim Durch­que­ren digi­ta­ler Gren­zen, bei­spiels­weise inner­halb von Fuß­gän­ger­zo­nen oder Grün­an­la­gen, um ins­be­son­dere den Fuß­ver­kehr in die­sen Gebie­ten zu schüt­zen. Da die Geset­zes­lage in Deutsch­land noch keine Grund­lage für die feste Ein­füh­rung sol­cher Zonen bie­tet, wird das Kon­zept im Rah­men eines Ver­kehrs­ver­su­ches in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt getes­tet. Das Pilot­pro­jekt soll im Sep­tem­ber 2024 starten.

Hin­ter­grund
Bis­lang gibt es rund 140 Sha­ring­sta­tio­nen, vor­ran­gig in der Innen­stadt (im Stadt­be­zirk 1) sowie auf dem Cam­pus der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Stadt­be­zirk 3), wel­che das sichere und ordent­li­che Abstel­len von Leih-Rädern, Leih-Scoo­ter und Leih-Elek­tro­rol­lern gewährleisten.

 

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