Sonn­tag­nach­mit­tags­frei­gabe durch Ober­ver­wal­tungs­ge­richt aufgehoben

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter hat am Mitt­woch, 6. März, durch einst­wei­lige Anord­nung über die geplante Sonn­tags­öff­nung am 10. März 2024 in den Stadt­tei­len Stadt­mitte, Alt­stadt, Carl­stadt und Kai­sers­werth ent­schie­den. Es hat fest­ge­stellt, dass die Geschäfte an die­sem Tag nicht geöff­net sein dürfen.