Täuschend echte Softair-Kalaschnikow führt zu Ärger beim Zoll
Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen ist den Fund von Waffen gewohnt – seien es Schlagringe, Springmesser oder Würgehölzer. Doch auch die Beamten trauten zuerst ihren Augen nicht, als sie im Röntgengerät die Umrisse eines Sturmgewehrs im Gepäck einer Reisenden sahen.
Die 39-jährige ukrainische Staatsangehörige reiste am 28.05.2025 aus der Republik Moldau nach Düsseldorf ein, wo sie von den Zöllnern angehalten und zur Gepäckkontrolle gebeten wurde. Beim Scannen ihres Gepäcks stellten die Beamten dann einen Gegenstand fest, der augenscheinlich eine Schusswaffe darstellte. Die Reisende wurde zur Rede gestellt und gab an, dass es sich bei der Waffe lediglich um ein Spielzeug handele, das sie als Geschenk für ihren Sohn mitbringe.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Softair-Waffe im Stil des Sturmgewehrs „Kalaschnikow“ handelte. Diese war dem Original jedoch täuschend echt nachempfunden und auf den ersten Blick nicht als Spielzeug zu erkennen.
Da die Softair nicht dem Waffengesetz unterliegt und im öffentlichen Raum lediglich nicht geführt werden darf, konnte die Frau ihre Reise – samt Spielzeugwaffe – fortsetzen.
Die Zöllner wiesen sie jedoch eindringlich darauf hin, dass gerade im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr auch ein vermeintliches Spielzeug zu großem Ärger führen kann – insbesondere dann, wenn nicht erkennbar ist, dass es sich eben um ein solches handelt.