Täu­schend echte Sof­tair-Kalasch­ni­kow führt zu Ärger beim Zoll

Der Zoll am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen ist den Fund von Waf­fen gewohnt – seien es Schlag­ringe, Spring­mes­ser oder Wür­ge­höl­zer. Doch auch die Beam­ten trau­ten zuerst ihren Augen nicht, als sie im Rönt­gen­ge­rät die Umrisse eines Sturm­ge­wehrs im Gepäck einer Rei­sen­den sahen.

Die 39-jäh­rige ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­rige reiste am 28.05.2025 aus der Repu­blik Mol­dau nach Düs­sel­dorf ein, wo sie von den Zöll­nern ange­hal­ten und zur Gepäck­kon­trolle gebe­ten wurde. Beim Scan­nen ihres Gepäcks stell­ten die Beam­ten dann einen Gegen­stand fest, der augen­schein­lich eine Schuss­waffe dar­stellte. Die Rei­sende wurde zur Rede gestellt und gab an, dass es sich bei der Waffe ledig­lich um ein Spiel­zeug han­dele, das sie als Geschenk für ihren Sohn mitbringe.

Täuschend echte<br />
Softair Kalaschnikow © Zoll

Bei der anschlie­ßen­den Kon­trolle stellte sich dann her­aus, dass es sich im vor­lie­gen­den Fall tat­säch­lich um eine Sof­tair-Waffe im Stil des Sturm­ge­wehrs „Kalasch­ni­kow“ han­delte. Diese war dem Ori­gi­nal jedoch täu­schend echt nach­emp­fun­den und auf den ers­ten Blick nicht als Spiel­zeug zu erkennen.

Da die Sof­tair nicht dem Waf­fen­ge­setz unter­liegt und im öffent­li­chen Raum ledig­lich nicht geführt wer­den darf, konnte die Frau ihre Reise – samt Spiel­zeug­waffe – fortsetzen.

Die Zöll­ner wie­sen sie jedoch ein­dring­lich dar­auf hin, dass gerade im Hin­blick auf die Ver­wechs­lungs­ge­fahr auch ein ver­meint­li­ches Spiel­zeug zu gro­ßem Ärger füh­ren kann – ins­be­son­dere dann, wenn nicht erkenn­bar ist, dass es sich eben um ein sol­ches handelt.