85 Durch­su­chun­gen – Elf Fest­nah­men – Umfang­rei­che Beweis­mit­tel sowie Vermögenswerte sichergestellt

Am heu­ti­gen Mitt­woch, 6. Okto­ber 2021 haben Beam­tin­nen und Beamte der Poli­zei Düsseldorf, der Staats­an­walt­schaft und der Steu­er­fahn­dung in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren der Zen­tral- und Ansprech­stelle für die Ver­fol­gung Orga­ni­sier­ter Straf­ta­ten in Nord­rhein-West­fa­len (ZeOS NRW) u.a. wegen des Ver­dachts der mit­glied­schaft­li­chen Betei­li­gung an einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, der Geldwäsche sowie Verstößen gegen das Zah­lungs­diens­te­auf­sichts­ge­setz in den frühen Mor­gen­stun­den damit begon­nen, ins­ge­samt 85 Objekte (Häuser, Woh­nun­gen, Büros und Geschäftsobjekte) zu durch­su­chen. Gegen elf Per­so­nen wur­den in die­sem Zusam­men­hang Haft­be­fehle vollstreckt.

Dem Ein­satz vor­aus­ge­gan­gen waren mona­te­lange Ermitt­lun­gen, nach­dem sich auf­grund ver­ein­zel­ter Bar­geld­funde durch Beamte der Poli­zei und des Zolls und Geldwäscheverdachtsanzeigen erste Hin­weise auf größere Geld­trans­porte und das Bestehen eines inter­na­tio­nal agie­ren­den Hawala-Netz­wer­kes erga­ben. Das Ver­fah­ren rich­tet sich ins­ge­samt gegen 67 Beschul­digte, wel­che dem Netz­werk zuge­rech­net werden.

Im Fokus des Ver­fah­rens ste­hen zwei 44 bzw. 42 Jahre alte Haupt­be­schul­digte. Diese sind drin­gend verdächtig, ein sog. Hawala-Sys­tem betrie­ben und so einer Viel­zahl von Kun­den die Möglichkeit gebo­ten zu haben, gegen Zah­lung einer Pro­vi­sion Geldüberweisungen außer­halb des staat­lich geneh­mig­ten Ban­ken- und Finanz­we­sens — ins­be­son­dere von Deutsch­land und den Nie­der­lan­den nach Syrien sowie in die Türkei — vor­zu­neh­men. Das auf diese Art und Weise bewegte Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men betrug nach dem der­zei­ti­gen Stand der Ermitt­lun­gen für den Zeit­raum seit August 2016 ca. 140 Mil­lio­nen Euro. Auf­gabe der bei­den Haupt­be­schul­dig­ten war es, Bar­geld in deut­schen und niederländischen sog. Zahlungsbüros ein­zu­sam­meln und den Aus­gleich der Bargeldbestände in den türkischen und syri­schen Zahlungsbüros zu gewährleisten. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen stammt zumin­dest ein Teil der ein­ge­sam­mel­ten und trans­fe­rier­ten Gel­der aus Straftaten.

Der Aus­gleich der Bargeldbestände in den deut­schen und niederländischen Zahlungsbüros auf der einen Seite und in den Zahlungsbüros in der Türkei und in Syrien auf der ande­ren erfolgt unter ande­rem durch den Trans­fer von Geld für sogenannte

Rückwärtskunden. Einer die­ser Kun­den steht im Ver­dacht, täglich bis zu 75 gestoh­lene Kata­ly­sa­to­ren aus Nord­rhein-West­fa­len und angren­zen­den Bundesländern ange­kauft zu haben. Hierfür erhielt er von einem der Haupt­be­schul­dig­ten etwa 35.000 Euro Bar­geld pro Tag. Der Aus­gleich der Bargeldbestände fand auch in der Weise statt, dass mit dem Bar­geld Rech­nun­gen von Fir­men aus aller Welt für Waren­lie­fe­run­gen in den Nahen Osten bezahlt wur­den. Die Beglei­chung der Rech­nun­gen erfolgte über Dritt­fir­men in Deutsch­land, auf deren Kon­ten das Bar­geld ein­ge­zahlt wurde.

Sofern es inner­halb des Netz­wer­kes zu Unstim­mig­kei­ten oder Mei­nungs­ver­schie­den- hei­ten bei­spiels­weise hin­sicht­lich der Ver­wen­dung der überlassenen Gel­der kam, erfolg­ten nach der­zei­ti­gem Stand der Ermitt­lun­gen Tätlichkeiten und Dro­hun­gen bis hin zu Todes­dro­hun­gen, um das ver­meint­li­che Fehl­ver­hal­ten zu sank­tio­nie­ren. Hierzu sol­len durch die Beschul­dig­ten Grup­pie­run­gen beauf­tragt wor­den sein, wel­che die For­de­run­gen gegen Ent­gelt ein­trei­ben oder die Strei­tig­kei­ten bei­le­gen soll­ten. Eine die­ser Grup­pie­run­gen wurde von einem soge­nann­ten Frie­dens­rich­ter angeführt. Inso­fern ergab sich im Laufe des Ver­fah­rens gegen ein­zelne Beschul­digte der Ver­dacht des beson­ders schwe­ren Rau­bes, der Gei­sel­nahme, der gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung.

Ein Groß­teil der Beschul­dig­ten ist fer­ner verdächtig, zu Unrecht Sozi­al­leis­tun­gen bezo­gen zu haben, ihren sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen und steu­er­li­chen Pflich­ten nicht nach­ge­kom­men zu sein und sich bei der Ver­schleie­rung des­sen gegen­sei­tig unterstützt zu haben.

Ins­ge­samt durch­such­ten die über 1.000 Einsatzkräfte 85 Objekte, zehn davon mit Unterstützung durch Spe­zi­al­ein­hei­ten. Des Wei­te­ren waren auch meh­rere Ein­satz­hun­dert­schaf­ten sowie Dro­gen- und Geldspürhunde an den Maß­nah­men beteiligt.

An den Ermitt­lun­gen waren neben der ZeOS NRW und der Poli­zei Düsseldorf auch die Steu­er­fahn­dung Düsseldorf – Taskforce NRW –, das Haupt­zoll­amt Düsseldorf – Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit – und das Lan­des­kri­mi­nal­amt NRW beteiligt.

Im Rah­men der heu­ti­gen Maß­nahme wur­den in Voll­zie­hung von 10 Vermögensarresten unter ande­rem die Ein­tra­gung einer Siche­rungs­hy­po­thek für ein Grundstück ver­an­lasst sowie 14 Kon­ten gepfändet. Wei­ter­hin wur­den Bar­geld und Vermögenswerte in Höhe von ca. 4,5 Mil­lio­nen Euro gesi­chert, dar­un­ter Luxus­uh­ren, Schmuck, Gemälde und meh­rere hoch­prei­sige Sportwagen.

Die Durch­su­chun­gen fan­den in Ber­gisch Glad­bach, Bochum, Bot­trop, Bre­mer­ha­ven, Cas­trop-Rau­xel, Dort­mund, Düsseldorf, Erkel­enz, Essen, Gei­len­kir­chen, Gel­sen­kir­chen, Han­no­ver, Heins­berg, Hückelhoven, Köln, Kre­feld, Mönchengladbach, Neuss, Olfen, Rem­scheid, Schwerte, Vier­sen und Wup­per­tal statt.