
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
Mit dem Start der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnt für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Damit die Urlaubsfreude auch bei der Rückkehr nach Deutschland ungetrübt bleibt, gibt der Zoll wichtige Hinweise zu Reise- und Einfuhrbestimmungen – insbesondere für Reisen außerhalb der EU.
Einreise aus Nicht-EU-Staaten: Diese Freimengen gelten
Wer aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, sollte sich mit den geltenden Einfuhrgrenzen vertraut machen:
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Tabakwaren (ab 17 Jahren): Bis zu 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak
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Alkohol (ab 17 Jahren): 1 Liter hochprozentiger Alkohol (über 22 % Vol.) oder 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % Vol., zusätzlich bis zu 4 Liter Wein
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Arzneimittel: Nur in Mengen für den persönlichen Bedarf
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Kraftstoff: Der Tankinhalt plus bis zu 10 Liter in einem Reservekanister
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Sonstige Waren: Maximal im Wert von 300 Euro, bei Flug- und Seereisen bis zu 430 Euro (unter 15 Jahren: 175 Euro)
Innerhalb der EU: Richtmengen beachten
Reisende innerhalb der EU profitieren von einem weitgehend freien Warenverkehr. Dennoch gelten Richtmengen zur Vermeidung gewerblicher Einfuhren, etwa:
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Zigaretten: Maximal 800 Stück
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Spirituosen: Bis zu 10 Liter
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Kaffee: Bis zu 10 Kilogramm
Diese Mengen gelten ausschließlich für den privaten Gebrauch und wenn die Reisenden die Waren selbst mitbringen.
Artenschutz: Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Der Zoll warnt zudem vor dem Kauf tierischer oder pflanzlicher Souvenirs. Viele Urlauber unterstützen unbewusst den illegalen Handel mit geschützten Arten. “Lassen Sie Hände und Geldbeutel von Produkten aus Elfenbein, Korallen, Reptilienleder oder bestimmten Holzarten”, appelliert der Zoll.
Gut informiert reisen
Ausführliche Informationen zu Einfuhrregelungen und Schutzvorschriften bietet die Website des Zolls unter www.zoll.de. Die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ bietet zusätzliche Orientierung. Wer sich über artenschutzrechtlich problematische Mitbringsel informieren möchte, findet hilfreiche Hinweise unter www.artenschutz-online.de.
Zollsprecher Michael Walk rät:
„Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Zollbestimmungen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Urlaubserinnerungen nicht von bösen Überraschungen beim Zoll getrübt werden.“
Mit guter Vorbereitung wird die Heimkehr aus dem Urlaub nicht zur Zollhürde – sondern bleibt Teil der schönen Reiseerfahrung.