Von Verkehrslärm hochbelasteter Straßenabschnitt in Düsseldorf, hier: Straße Auf’m Hennekamp in Bilk.© Landeshauptstadt Düsseldorf

Von Ver­kehrs­lärm hoch­be­las­te­ter Stra­ßen­ab­schnitt in Düs­sel­dorf, hier: Straße Auf’m Hen­ne­kamp in Bilk.© Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Jetzt bis zu 300 Euro pro Qua­drat­me­ter Zuschuss sichern

In Düs­sel­dorf sind viele Wohn­la­gen von Lärm betrof­fen. Die Lan­des­haupt­stadt hilft mit attrak­ti­ven Zuschüs­sen für den Ein­bau von Schall­schutz­fens­tern – für mehr Ruhe und Wohn­kom­fort. Seit 2004 trägt das Schall­schutz­fens­ter­pro­gramm dazu bei, die Wohn­qua­li­tät an lärm­be­las­te­ten Stra­ßen spür­bar zu ver­bes­sern. 2024 wurde der För­der­satz ange­ho­ben: Für den erst­ma­li­gen Ein­bau von Schall­schutz­fens­tern und Bal­kon­tü­ren gibt es seit­her 300 Euro pro Qua­drat­me­ter Fens­ter­flä­che und 225 Euro pro schall­ge­dämm­tem Lüf­ter in Schlaf- oder Kin­der­zim­mern. Davor lag die För­der­höhe bei 225 Euro je Qua­drat­me­ter Fensterfläche.

Lärm­schutz für mehr Lebensqualität
Jochen Kral, Dezer­nent für Mobi­li­tät und Umwelt, beschreibt den viel­fäl­ti­gen Nut­zen von Schall­schutz­fens­tern: “Der Ver­kehrs­lärm von Stra­ßen wirkt nicht nur stö­rend, son­dern kann der Gesund­heit scha­den. Schall­schutz­fens­ter und ‑lüf­ter schaf­fen Ruhe in Wohn­räu­men, ohne dass auf aus­rei­chende Belüf­tung ver­zich­tet wer­den muss. Zudem spa­ren moderne Fens­ter Ener­gie durch ver­bes­ser­ten Wär­me­schutz. Seit dem Pro­gramm­start konn­ten über 3.400 Düs­sel­dor­fer Haus­halte von der städ­ti­schen För­de­rung pro­fi­tie­ren. Wenn Sie zur Miete woh­nen, kön­nen Sie Ver­mie­te­rin oder Ver­mie­ter auf das Pro­gramm auf­merk­sam machen.”

Wie funk­tio­nie­ren Schallschutzfenster?
Schall­schutz­fens­ter sind dafür ent­wi­ckelt, die Über­tra­gung von Schall­wel­len von außen nach innen zu mini­mie­ren. Sie bestehen aus mehr­schich­ti­gen Ver­gla­sun­gen, oft mit unter­schied­li­chen Glas­stär­ken, und gas­ge­füll­ten Zwi­schen­räu­men, die Schall­wel­len bre­chen und absor­bie­ren. Die Rah­men sind beson­ders dicht kon­stru­iert, um Schall­brü­cken zu ver­mei­den, und spe­zi­elle Dich­tun­gen ver­hin­dern das Ein­drin­gen von Lärm durch Fugen.

Wer kann die För­de­rung beantragen?
Die För­de­rung rich­tet sich an Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Wohn­ge­bäu­den in Düs­sel­dorf, deren Bau­ge­neh­mi­gung vor dem 21. Juni 1990 erteilt wurde. Vor­aus­set­zung ist eine Lärm­be­las­tung von min­des­tens 70 Dezi­bel (A) tags­über oder 60 Dezi­bel (A) nachts. Prü­fen lässt sich die För­der­be­rech­ti­gung ein­fach über das städ­ti­sche Geo­por­tal unter https://maps.duesseldorf.de: Stich­wort­su­che nach “Stra­ßen­lärm­karte”, Adresse ein­ge­ben, auf das Gebäude zoo­men und Lärm­werte ablesen.

Ein­fa­che Antragsstellung
Anträge kön­nen per E‑Mail an schallschutzfenster@duesseldorf.de oder per Post an das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, Brinck­mann­straße 7, gestellt wer­den. Wich­tig: Die Maß­nah­men dür­fen erst nach Erhalt der För­der­zu­sage begon­nen wer­den. Alle Infor­ma­tio­nen, die Richt­li­nie und Antrags­for­mu­lare sind auf der Web­site unter www.duesseldorf.de/schallschutzfenster ver­füg­bar. Für Rück­fra­gen steht das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz auch tele­fo­nisch unter 0211–8921065 zur Verfügung.

 

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