
Schreckschusswaffe © BPOLI Düsseldorf
In der Nacht zu Mittwoch (30. Juli 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 16-jährigen Jugendlichen am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Dabei fanden sie eine Schreckschusswaffe sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel. Die Waffe wurde beschlagnahmt, ein Strafverfahren eingeleitet.
Gegen 01:30 Uhr kontrollierten die Beamten den deutschen Staatsangehörigen, der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, antwortete der Jugendliche zögerlich und gab an, eine Schusswaffe in seiner Bauchtasche mitzuführen.
Bei dem sichergestellten Gegenstand handelte es sich um eine Schreckschusswaffe. Der Besitz und das Führen einer solchen Waffe ist in Deutschland erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt und nur mit einem sogenannten kleinen Waffenschein gestattet. Der 16-Jährige erfüllte weder die Altersvoraussetzungen noch war er im Besitz eines entsprechenden Scheins. Munition führte er nicht mit sich.
Auf der Dienststelle fanden die Beamten zudem mehrere Ecstasy-Tabletten bei dem Jugendlichen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Minderjährige in Gewahrsam genommen und an eine Jugendschutzstelle übergeben.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz ein.