Sym­bol­bild Wah­len © Lokalbüro

 

Der Ver­sand der Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen für die Kom­mu­nal­wahl und die Inte­gra­ti­ons­rats­wahl am Sonn­tag, 14. Sep­tem­ber 2025, ist abge­schlos­sen. Wer bis­lang keine Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, sollte sich umge­hend beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993368 melden.

Über­prü­fung und Ein­spruch bis Frei­tag, 29. August
Alle Wahl­be­rech­tig­ten haben die Mög­lich­keit, ihre im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit zu prü­fen. Das Wäh­ler­ver­zeich­nis für beide Wah­len liegt in der Zeit von Mon­tag, 25. August, bis Frei­tag, 29. August 2025, im bar­rie­re­frei zugäng­li­chen Erd­ge­schloss des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len, Mecum­straße 10, sowie in der Direkt­wahl­stelle am Haupt­bahn­hof, Ber­tha-von-Sutt­ner-Platz 1–3, zur Ein­sicht­nahme bereit.

Die Öff­nungs­zei­ten für die Ein­sicht­nahme an bei­den Stand­or­ten sind von Mon­tag bis Mitt­woch jeweils von 8 bis 16 Uhr, am Don­ners­tag von 8 bis 18 Uhr und am Frei­tag von 8 bis 15 Uhr.

Soll­ten Wahl­be­rech­tigte Feh­ler oder Unstim­mig­kei­ten fest­stel­len, kön­nen sie bis spä­tes­tens Frei­tag, 29. August 2025, Ein­spruch ein­le­gen. Dies ist schrift­lich oder per­sön­lich im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len sowie in der Direkt­wahl­stelle am Haupt­bahn­hof möglich.

Die Ein­sicht­nahme in die Daten Drit­ter ist nur mög­lich, wenn glaub­haft gemacht wird, dass deren Ein­tra­gun­gen feh­ler­haft oder unvoll­stän­dig sind. Ein all­ge­mei­nes Recht auf Ein­sicht­nahme in fremde Daten besteht nicht. Dies gilt ins­be­son­dere für Per­so­nen, deren Daten im Mel­de­re­gis­ter mit einem Sperr­ver­merk nach § 51 Absatz 1 Bun­des­mel­de­ge­setz geschützt sind.

 

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