
Symbolbild Wahlen © Lokalbüro
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am Sonntag, 14. September 2025, ist abgeschlossen. Wer bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Amt für Statistik und Wahlen unter der Telefonnummer 0211–8993368 melden.
Überprüfung und Einspruch bis Freitag, 29. August
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, ihre im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Das Wählerverzeichnis für beide Wahlen liegt in der Zeit von Montag, 25. August, bis Freitag, 29. August 2025, im barrierefrei zugänglichen Erdgeschloss des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, sowie in der Direktwahlstelle am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz 1–3, zur Einsichtnahme bereit.
Die Öffnungszeiten für die Einsichtnahme an beiden Standorten sind von Montag bis Mittwoch jeweils von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr.
Sollten Wahlberechtigte Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, können sie bis spätestens Freitag, 29. August 2025, Einspruch einlegen. Dies ist schriftlich oder persönlich im Amt für Statistik und Wahlen sowie in der Direktwahlstelle am Hauptbahnhof möglich.
Die Einsichtnahme in die Daten Dritter ist nur möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass deren Eintragungen fehlerhaft oder unvollständig sind. Ein allgemeines Recht auf Einsichtnahme in fremde Daten besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Personen, deren Daten im Melderegister mit einem Sperrvermerk nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz geschützt sind.