
Stadtdechant Frank Heidkamp (v.l.), Marion Warden, Vorsitzende des Vorstands der liga wohlfahrt, und Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei der Vertragsunterzeichnung. © Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young
Ein neuer Sonderfördervertrag zum Start in das Kita-Jahr: Mit der Vereinbarung, die am Mittwoch, 27. August 2025, zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der katholischen Kirche abgeschlossen wurde, verpflichtet sich die Landeshauptstadt, künftig den vollständigen Trägeranteil an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu übernehmen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Frühkindliche Bildung und Betreuung sind für das Leben von Familien von zentraler Bedeutung. Als Landeshauptstadt ist es unser Ziel, Kindern von Anfang an den besten Zugang zu Bildung und Betreuung zu ermöglichen und Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Mit dem neuen Sonderfördervertrag übernehmen wir Verantwortung, schaffen eine finanzielle Entlastung für die Träger und bieten ihnen eine stabile Grundlage für qualitativ hochwertige, vielfältige und zukunftsfähige Angebote für Kinder.”
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Träger setzen gemeinsam den Ausbau und die Sicherung einer ausreichenden Zahl bedarfsgerechter inklusiver Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Düsseldorf um. Die Träger betreiben dabei etwa zwei Drittel der Düsseldorfer Tageseinrichtungen für Kinder.
“Mit dieser Entscheidung setzen wir als Stadt ein klares Zeichen für frühkindliche Bildung und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den freien Trägern”, erläutert Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. “Wir schaffen dadurch nicht nur Planungssicherheit für die Träger, sondern fördern aktiv ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Kita-Angebot für die Familien in Düsseldorf.”
Im Gegenzug verpflichten sich die Träger unter anderem dazu, die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz durch bedarfsgerechte Angebote zu unterstützen und ihr Platzangebot nach dem in der Jugendhilfeplanung festgestellten Bedarf an Betreuungsplätzen zu richten und abzustimmen. Auch längerfristige Einschränkungen der Betreuungszeiten müssen im Rahmen des neuen Vertrags vorab mit dem Amt für Soziales und Jugend besprochen werden.
“Die vollständige Übernahme des Trägeranteils ist ein eindeutiges Bekenntnis zur Bedeutung der Trägervielfalt in Düsseldorf”, sagt Marion Warden, Vorstand der AWO in Düsseldorf und Sprecherin der liga wohlfahrt. “Der neue Vertrag entlastet uns deutlich und hilft, die Qualität in der pädagogischen Arbeit zu sichern und in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln.”

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