Symbolbild Ord nungsamt in der Altstadt © Lokalbüro

Sym­bol­bild Ord nungs­amt in der Alt­stadt © Lokalbüro

 

Das Ord­nungs­amt hat am Wochen­ende ver­stärkt Jugend­schutz- und Gewer­be­kon­trol­len in der Alt­stadt durch­ge­führt. Sechs Außen­dienst­kräfte waren dazu am Sams­tag­abend, 20. Sep­tem­ber 2025, und in der Nacht zu Sonn­tag, 21. Sep­tem­ber 2025, in zivi­ler Klei­dung im Einsatz.

Zwi­schen 20 und 0 Uhr lag der Schwer­punkt auf Jugend­schutz­kon­trol­len in und im Umfeld von Trink­hal­len. Fünf Jugend­li­che wur­den beim Kon­sum von Alko­hol in der Öffent­lich­keit ange­trof­fen und schüt­te­ten die­sen nach erfolg­ter Beleh­rung frei­wil­lig weg. In einem Fall wurde ein Kiosk­be­trei­ber in fla­granti dabei erwischt, wie er eine Fla­sche Wodka (soge­nann­ter Flach­mann) an eine offen­sicht­lich stark alko­ho­li­sierte Min­der­jäh­rige ver­kaufte. Die Jugend­li­che schwankte so stark, dass sie sich vor dem Kiosk hin­set­zen und spä­ter von ihrem Vater abge­holt wer­den musste. Gegen den Kiosk­be­trei­ber wird ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Jugend­schutz­ge­setz ein­ge­lei­tet, ihn erwar­tet ein Bußgeld.

Im Anschluss wur­den von 0 bis 2.20 Uhr ins­ge­samt 16 Trink­hal­len gezielt über­prüft. Dabei lag die Ein­hal­tung des Laden­öff­nungs­ge­set­zes NRW im Fokus. In vier Fäl­len wurde fest­ge­stellt, dass trotz Ver­kaufs­ver­bots am Sonn­tag Spi­ri­tuo­sen aus­ge­ge­ben wur­den. Der wei­tere Ver­kauf wurde unter­sagt. Zudem erfüll­ten meh­rere Betriebe nicht die Vor­ga­ben der Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung und hat­ten ihre Waren nicht aus­rei­chend gekenn­zeich­net. Das Ord­nungs­amt wird auch künf­tig regel­mä­ßige Schwer­punkt­kon­trol­len in der Alt­stadt durch­füh­ren, um den Jugend­schutz und die öffent­li­che Ord­nung zu gewährleisten.

 

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