Hoch­was­ser der Nörd­li­chen Düs­sel Foto: LOKALBÜRO

 

Betrof­fene des ver­hee­ren­den Unwet­ters vom 14./15. Juli (Pri­vat­haus­halte und Fir­men), die über die Über­flu­tung eines Grund­stücks eine ent­spre­chende Beschei­ni­gung benö­ti­gen, kön­nen sich an das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz wen­den. Die vom Hoch­was­ser betrof­fe­nen Stra­ßen­züge im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet sind grund­sätz­lich bekannt. Das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz stellt Betrof­fe­nen auf Anfrage kos­ten­frei eine all­ge­meine Bestä­ti­gung aus, zum Bei­spiel für Ver­si­che­run­gen etc, falls eine bestimmte Adresse im Über­schwem­mungs­ge­biet liegt. Es wird darum gebe­ten, ent­spre­chende Anfra­gen an die Mail­adresse umweltamt@duesseldorf.de zu richten.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen für Betrof­fene der Hoch­was­ser- und Stark­re­gen­er­eig­nisse sind zudem auf der Inter­net­seite des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz www.duesseldorf.de/umweltamt als Ant­wor­ten auf häu­fige Fra­gen (FAQ-Liste) veröffentlicht.