Sym­bol­bild Poli­zei Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Ges­tern Nach­mit­tag bediente eine Frau in Golz­heim am Steuer eines Klein­wa­gens ihr Mobil­te­le­fon. In ihrem Fall war das gleich in mehr­fa­cher Hin­sicht unge­schickt: Ein auf­merk­sa­mer Motor­rad­po­li­zist kam ihr und ihrer Bei­fah­re­rin näm­lich dadurch auf die Schli­che. Nach kur­zer, aber erfolg­lo­ser Flucht der bei­den erlangte er schnell Hin­weise dar­auf, dass die Frauen zuvor in eine Woh­nung ein­ge­bro­chen waren. Wäh­rend ihrer Flucht hat­ten sie den erbeu­te­ten Schmuck aus dem Auto gewor­fen. Sie wur­den vor­läu­fig festgenommen.

Nach Stand der bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen fiel dem Beam­ten ein schwar­zer Klein­wa­gen auf der Roß­straße auf, der mit­tig der bei­den Fahr­strei­fen unter­wegs war. Beim Blick in das Fahr­zeug erkannte der Motor­rad­po­li­zist, dass die Fah­re­rin immer wie­der auf einen leuch­ten­den Bild­schirm her­un­ter blickte. Er for­derte sie auf, ihm zu fol­gen. Als er in eine Neben­straße ein­bog, setzte der Pkw seine Fahrt plötz­lich mit erhöh­ter Geschwin­dig­keit fort und miss­ach­tete eine rote Ampel an der Kreu­zung Johann­straße, Ecke Ulmen­straße. Der Beamte konnte den Pkw ein­ho­len und schließ­lich auf der Hein­rich-Erhardt-Straße anhal­ten. Nach kur­zer Zeit mel­dete sich wäh­rend der Ver­kehrs­kon­trolle ein auf­merk­sa­mer Zeuge bei dem Poli­zis­ten und gab zu Pro­to­koll, dass er bemerkt habe, wie die bei­den Insas­sin­nen auf der Flucht Gegen­stände aus dem Auto gewor­fen hät­ten. Ein hin­zu­ge­ru­fe­nes Strei­fen­team fand an der beschrie­be­nen Stelle einen Kos­me­tik­beu­tel mit Gold­schmuck. Gleich­zei­tig mel­de­ten sich Poli­zis­ten der Kri­mi­nal­po­li­zei bei den uni­for­mier­ten Beam­ten. An der Zie­ten­straße war kurz zuvor in eine Woh­nung ein­ge­bro­chen wor­den. Der auf­ge­fun­dene Gold­schmuck konnte zwei­fels­frei die­sem Tat­ort zuge­ord­net wer­den. Weil sich im Auto der bei­den Frauen auch noch Ein­bruchs­uten­si­lien befan­den, klick­ten noch am Kon­troll­ort die Hand­schel­len. Die 25-jäh­rige Tat­ver­däch­tige und ihre 34-jäh­rige mut­maß­li­che Mit­tä­te­rin haben kei­nen fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land. Sie sol­len jetzt einem Haft­rich­ter vor­ge­führt werden.