Rahmencodierung des ADFC ©️Bild: ADFC

Rah­men­co­die­rung des ADFC ©️Bild: ADFC

 

Am Sams­tag, dem 17. Mai, zwi­schen 11 und 17 Uhr bie­tet der All­ge­meine Deut­sche Fahr­rad-Club (ADFC) Düs­sel­dorf im Rah­men des Rad­ak­ti­ons­tags eine Codie­rungs­ak­tion am Rad­haus­ufer / Burg­platz an. Ziel der Maß­nahme ist es, Fahr­rä­der und andere fahr­bare Hilfs­mit­tel wirk­sam vor Dieb­stahl zu schützen.

Die Vor­teile der Codie­rung gel­ten als über­zeu­gend: Laut Ulrike Schell, Vor­stands­mit­glied des ADFC, schreckt die gut sicht­bare, nicht ent­fern­bare Beschrif­tung poten­zi­elle Dieb*innen ab. Der­zeit liegt die Auf­klä­rungs­quote bei Fahr­rad­dieb­stäh­len bun­des­weit bei nur etwa zehn Pro­zent – eine Zahl, die durch prä­ven­tive Maß­nah­men wie die Codie­rung ver­bes­sert wer­den soll. Die Poli­zei unter­stützt daher die Aktion und setzt selbst auf das glei­che Codierverfahren.

Codiert wer­den kön­nen nicht nur Fahr­rä­der, son­dern auch Rol­ler, Kin­der­lauf­rä­der und Rol­la­to­ren. Zum Ein­satz kommt dabei ein soge­nann­ter Nadel­mar­kie­rer, der den indi­vi­du­el­len Code direkt in den Rah­men ein­prägt. Für emp­find­li­che Mate­ria­lien wie Car­bon, Titan oder ver­chromte Rah­men wird eine spe­zi­elle Codier-Kle­be­fo­lie ver­wen­det, die der Prä­gung optisch gleicht und eben­falls von der Poli­zei genutzt wird.

Die Kos­ten für eine Codie­rung betra­gen 20 Euro. Für Kin­der­fahr­rä­der und Anhän­ger wird eine redu­zierte Gebühr von 5 Euro erho­ben. Mit­glie­der des ADFC zah­len eben­falls nur 5 Euro. Der ein­gra­vierte Code basiert auf einem von der Poli­zei ent­wi­ckel­ten Sys­tem und ent­hält eine ver­schlüs­selte Adresse sowie die Initia­len der Eigen­tü­me­rin oder des Eigen­tü­mers. Zum Schutz vor Kor­ro­sion wird die Mar­kie­rung zusätz­lich versiegelt.

Eine vor­he­rige Anmel­dung wird emp­foh­len. Alle Infor­ma­tio­nen rund um die Codie­rung, wei­tere Ter­mine sowie das Anmel­de­for­mu­lar sind auf der Web­site des ADFC Düs­sel­dorf unter https://duesseldorf.adfc.de/codierung zu fin­den. Zum Ter­min sind ein Licht­bild­aus­weis und ein Eigen­tums­nach­weis – bei­spiels­weise eine Kauf­quit­tung – mitzubringen.