
Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro
70.000 Euro wollten zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger am 21. April 2025 von Deutschland aus in den Irak schmuggeln. Die beiden 35 und 36 Jahre alten Männer reisten in Begleitung von drei weiteren Erwachsenen und einem Kind. Aufgefallen waren die Reisenden bei der Sicherheitskontrolle der Bundespolizei. Diese übergab die Betroffenen dem Zoll, der für Barmittelkontrollen zuständig ist.
Der 36-jährige, gebürtige Iraker führte 50.000 Euro (50 × 1.000 Euro) in einer Umhängetasche mit sich. Der 35-jährige, gebürtige Afghane transportierte 20.000 Euro (400 × 50 Euro), ebenfalls in einer Umhängetasche. Der Zoll forderte daraufhin das bereits aufgegebene Reisegepäck zur Ausladung an. Diese Kontrolle verlief jedoch ohne Beanstandung.
Auf Befragen gab der 35-Jährige an, dass ihm das gesamte Geld gehöre. Woher das Geld stamme und warum der 36-Jährige einen Teil davon transportierte, konnte er nicht schlüssig darlegen. Er habe zudem versucht, das Geld vor dem Abflug ordnungsgemäß anzumelden, habe jedoch das Zollbüro auf der Abflugebene nicht finden können.
Die Zöllner leiteten gegen die Männer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln sowie wegen des Verdachts der Geldwäsche ein und stellten den gesamten Betrag sicher.