Besucher des Paradisstrandes werden auf das Badeverbot © Lokalbüro

Die Stadt Düs­sel­dorf hat das Baden im Rhein ent­lang aller 42 Rhein­ki­lo­me­ter der Lan­des­haupt­stadt ab Don­ners­tag, dem 14. August, unter­sagt. Hin­ter­grund sind meh­rere töd­li­che Bade­un­fälle in den ver­gan­ge­nen Wochen. Ver­stöße gegen das Ver­bot wer­den als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det und kön­nen Buß­gel­der von bis zu 1 000 Euro nach sich ziehen.

Strenge Kon­trol­len von Anfang an

Am ers­ten Tag des Ver­bots waren bereits zahl­rei­che Ein­satz­kräfte im Ein­satz. Das Ord­nungs­amt sprach allein am Para­dies­strand rund 150 Men­schen an, die im Was­ser waren. Der Groß­teil der Betrof­fe­nen zeigte sich ein­sich­tig und ver­ließ das Was­ser frei­wil­lig. In Ein­zel­fäl­len, in denen Badende unein­sich­tig blie­ben, lei­tete das Amt Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein – die Höhe der Buß­gel­der hängt von der Schwere des Ver­sto­ßes ab. Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum betonte: „Wer das Ver­bot bewusst igno­riert, muss mit dem vol­len Buß­geld rech­nen. Dabei geht es nicht um Ein­nah­men, son­dern um den Schutz von Leben.“

Beson­ders gefähr­lich sei das Ver­hal­ten für alle Betei­lig­ten, denn häu­fig fol­gen andere Men­schen, um Schwim­mer in Not zu hel­fen, und gera­ten selbst in die Strömung.

Informationen in mehreren Sprachen werden verteilt

Auch die Res­sour­cen der Ret­tungs- und Sicher­heits­kräfte wür­den so belas­tet. Ein­sätze der Was­ser­schutz­po­li­zei, Feu­er­wehr oder DLRG kön­nen zudem den Ver­ur­sa­chern in Rech­nung gestellt wer­den, erklärte Zaum.

Siche­res Ein­grei­fen durch Wasserrettungskräfte

Bei reni­ten­ten Schwim­mern ist ein Ein­grei­fen von der Was­ser­seite mög­lich. Das Ord­nungs­amt selbst geht nicht ins Was­ser, um Per­so­nen zu holen. Poli­zei, Feu­er­wehr und Was­ser­schutz­po­li­zei über­neh­men diese Auf­gabe, um die Sicher­heit aller Betei­lig­ten zu gewähr­leis­ten. In einem bekann­ten Fall unter der Rhein­knie­brü­cke wur­den zwei Jugend­li­che von den Ein­satz­kräf­ten aus dem Was­ser geholt; ihnen droht ein Buß­geld von bis zu 1 000 Euro.

Appell an die Eigenverantwortung

Die Stadt setzt neben Kon­trol­len auf Auf­klä­rung: Schil­der, Flyer und digi­tale Hin­weise machen auf die Gefah­ren des Rheins auf­merk­sam. Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Kel­ler sowie Poli­zei­prä­si­den­tin Miriam Brauns rufen ein­dring­lich zur Eigen­ver­ant­wor­tung auf: Wer sich an das Ver­bot hält, mini­miert das Risiko töd­li­cher Unfälle. Auch wenn Kon­trol­len und Buß­gel­der die Ein­hal­tung sichern sol­len, könne kein hun­dert­pro­zen­ti­ger Schutz gewähr­leis­tet werden.

Buß­geld­re­ge­lung und Ausnahmen

Baden, Waten oder Ver­wei­len im Was­ser ab knö­chel­tief ist unter­sagt. Bei Ein­sicht und frei­wil­li­gem Ver­las­sen des Was­sers erfolgt zunächst eine Ver­war­nung und Auf­klä­rung über die Gefah­ren. Buß­gel­der im nied­ri­gen drei­stel­li­gen Bereich oder bis zu 1 000 Euro kön­nen fol­gen, wenn das Ver­bot bewusst igno­riert wird. Aus­nah­men bestehen nur für geneh­migte Ver­an­stal­tun­gen, das An- und Able­gen von Was­ser­fahr­zeu­gen, das „Slip­pen“ von Boo­ten sowie für den Angel­sport und Watfischerei.

Die Stadt Düs­sel­dorf koor­di­niert ihre Maß­nah­men eng mit Poli­zei, Was­ser­schutz­po­li­zei und Feu­er­wehr, um das Bade­ver­bot kon­se­quent durch­zu­set­zen. Ziel ist es, wei­tere Bade­tote zu ver­hin­dern und die Bevöl­ke­rung für die Gefah­ren des Rheins zu sensibilisieren.

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