Die Stadt Düsseldorf hat das Baden im Rhein entlang aller 42 Rheinkilometer der Landeshauptstadt ab Donnerstag, dem 14. August, untersagt. Hintergrund sind mehrere tödliche Badeunfälle in den vergangenen Wochen. Verstöße gegen das Verbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können Bußgelder von bis zu 1 000 Euro nach sich ziehen.
Strenge Kontrollen von Anfang an
Am ersten Tag des Verbots waren bereits zahlreiche Einsatzkräfte im Einsatz. Das Ordnungsamt sprach allein am Paradiesstrand rund 150 Menschen an, die im Wasser waren. Der Großteil der Betroffenen zeigte sich einsichtig und verließ das Wasser freiwillig. In Einzelfällen, in denen Badende uneinsichtig blieben, leitete das Amt Ordnungswidrigkeitenverfahren ein – die Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Ordnungsdezernent Christian Zaum betonte: „Wer das Verbot bewusst ignoriert, muss mit dem vollen Bußgeld rechnen. Dabei geht es nicht um Einnahmen, sondern um den Schutz von Leben.“
Besonders gefährlich sei das Verhalten für alle Beteiligten, denn häufig folgen andere Menschen, um Schwimmer in Not zu helfen, und geraten selbst in die Strömung.
Auch die Ressourcen der Rettungs- und Sicherheitskräfte würden so belastet. Einsätze der Wasserschutzpolizei, Feuerwehr oder DLRG können zudem den Verursachern in Rechnung gestellt werden, erklärte Zaum.
Sicheres Eingreifen durch Wasserrettungskräfte
Bei renitenten Schwimmern ist ein Eingreifen von der Wasserseite möglich. Das Ordnungsamt selbst geht nicht ins Wasser, um Personen zu holen. Polizei, Feuerwehr und Wasserschutzpolizei übernehmen diese Aufgabe, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. In einem bekannten Fall unter der Rheinkniebrücke wurden zwei Jugendliche von den Einsatzkräften aus dem Wasser geholt; ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 1 000 Euro.
Appell an die Eigenverantwortung
Die Stadt setzt neben Kontrollen auf Aufklärung: Schilder, Flyer und digitale Hinweise machen auf die Gefahren des Rheins aufmerksam. Oberbürgermeister Stephan Keller sowie Polizeipräsidentin Miriam Brauns rufen eindringlich zur Eigenverantwortung auf: Wer sich an das Verbot hält, minimiert das Risiko tödlicher Unfälle. Auch wenn Kontrollen und Bußgelder die Einhaltung sichern sollen, könne kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet werden.
Bußgeldregelung und Ausnahmen
Baden, Waten oder Verweilen im Wasser ab knöcheltief ist untersagt. Bei Einsicht und freiwilligem Verlassen des Wassers erfolgt zunächst eine Verwarnung und Aufklärung über die Gefahren. Bußgelder im niedrigen dreistelligen Bereich oder bis zu 1 000 Euro können folgen, wenn das Verbot bewusst ignoriert wird. Ausnahmen bestehen nur für genehmigte Veranstaltungen, das An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das „Slippen“ von Booten sowie für den Angelsport und Watfischerei.
Die Stadt Düsseldorf koordiniert ihre Maßnahmen eng mit Polizei, Wasserschutzpolizei und Feuerwehr, um das Badeverbot konsequent durchzusetzen. Ziel ist es, weitere Badetote zu verhindern und die Bevölkerung für die Gefahren des Rheins zu sensibilisieren.