230 Fund­stü­cke, dar­un­ter 41 Smart­phones, Hand­ta­schen, Uhren, Schmuck und Werkzeuge

Alles — außer Fahr­rä­der: 230 ver­schie­dene Gegen­stände kom­men bei der letz­ten Fund­sa­chen­ver­stei­ge­rung des städ­ti­schen Fund­bü­ros in die­sem Jahr unter den Ham­mer. Los geht es am Diens­tag, 4. Dezem­ber, 9 Uhr in den Räu­men an der Erkra­ther Straße 1–3.

Unter den Fund­sa­chen sind zum Teil nagel­neue Stü­cke, denen noch das Ori­gi­nal-Preis­eti­kett anhaf­tet: Nicht sel­ten ver­ges­sen Kun­den ihre gerade gekauf­ten Klei­dungs­stü­cke an der Kasse und holen diese auch nicht ab. Es kommt zudem vor, dass die Poli­zei sol­che Gegen­stände als Die­bes­gut sicher­stellt und sie kei­nem recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer zuord­nen kann. Bei der nun anste­hen­den Ver­stei­ge­rung wer­den unter ande­rem zwei neue Uhren in Ori­gi­nal-Etuis ange­bo­ten (Swiss Mili­tary Hanowa) sowie ein Ring in Ster­ling-Sil­ber (925) von Her­mes Paris, Modell Kelly, der sich noch in sei­ner ori­gi­nal oran­ge­far­be­nen Scha­tulle befin­det. Nach den Erfah­run­gen der Mit­ar­bei­ter des Fund­bü­ros wer­den diese, ebenso wie die ange­bo­te­nen “iPho­nes” und wei­tere Smart­phones — ins­ge­samt sind es 41 -, Kan­di­da­ten für die Tages­höchst­preise sein. Wei­ter­hin befin­den sich Hand­ta­schen und Werk­zeuge im Versteigerungssortiment.

Ver­stei­gert wird unge­prüft und ohne Garan­tie, ent­spre­chend güns­tig sind die Preise. Aller­dings kann es gerade bei elek­tro­ni­schen Gerä­ten nicht nur “Haupt­ge­winne” geben, son­dern auch “Nie­ten”. Die erstei­ger­ten Gegen­stände müs­sen sofort bar bezahlt wer­den und kön­nen gleich mit­ge­nom­men werden.

Fund­sa­chen wer­den sechs Monate im Fund­büro auf­be­wahrt. In die­ser Zeit hat der Eigen­tü­mer die Mög­lich­keit, sich nach sei­nem ver­lo­re­nen Gegen­stand zu erkun­di­gen und die­sen zurück zu erhal­ten. Men­schen, die einen ver­lo­re­nen Gegen­stand suchen, kön­nen die Mit­ar­bei­ter des Fund­bü­ros nicht nur per­sön­lich oder tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren: Auf der Inter­net­seite des Ord­nungs­am­tes kön­nen sie auch selbst nach­schauen, ob ein ver­miss­ter Gegen­stand im Fund­büro abge­lie­fert wurde.