Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes Foto: LOKALBÜRO

 

Wie der Köl­ner Stadt­an­zei­ger mel­det, ist das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den 56 Jahre alten Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes wegen sexu­el­ler Beläs­ti­gung „man­gels Nach­wei­ses“ eingestellt.

Am 19. März hatte die Diö­zese auf­grund des Ver­fah­rens die Beur­lau­bung des 56-Jäh­ri­gen von allen kirch­li­chen Ämtern mitgeteilt.

„Die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens kommt einem Frei­spruch ers­ter Klasse gleich“, inter­pre­tierte Hen­nes‘ Anwalt Peter Schn­aten­berg gegen­über dem „Stadt-Anzei­ger“. Der Geist­li­che sei „hoch­er­freut“ und „könne end­lich wie­der ruhig schla­fen“. Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft und das öffent­li­che Auf­se­hen hät­ten ihn schwer belas­tet. Nun erwarte er des­sen voll­stän­dige Reha­bi­li­tie­rung und damit die sofor­tige Auf­he­bung der Beur­lau­bung und die Wie­der­ein­set­zung in alle Ämter. Es wäre ein „Zei­chen von Größe“, wenn der Köl­ner Kar­di­nal Rai­ner Woelki dazu selbst nach Düs­sel­dorf käme, so der Anwalt.