Gefähr­li­che Fahr­bahn­mar­kie­rung in der Insel­straße. Für die Auto­fah­rer wurde eine Fahr­spur ent­fernt, Rechts- und Links­ab­bie­ger wurde auf eine Fahr­spur zusam­men­ge­legt. Dafür wurde eine Rad­weg­mar­kie­rung in ent­ge­gen­ge­setz­ter Rich­tung der Auto­fah­rer für Rad­fah­rer auf­ge­zeich­net. Die Spur endet jedoch nach kur­zer Weg­stre­cke. Dort würde der Fahr­rad­fah­rer mit dem Gegen­ver­kehr, der zudem noch aus einer Kurve kommt, zusam­men­sto­ßen. Weder Rad­fah­rer noch Auto­fah­rer kön­nen sich hier einen Reim draus machen.

Außer­dem dür­fen auch die Rad­fah­rer von der Kai­ser­straße nicht in die Insel­straße fah­ren, da dies durch die vor­han­dene Beschil­de­rung ver­bo­ten ist. Sollte das Rad­fahr­sym­bol falsch rum auf­ge­zeich­net wor­den sein, würde es auch kei­nen Sinn erge­ben, denn dann würde der Rad­fah­rer beim Rechts­ab­bie­gen mit den Autos zusam­men­sto­ßen . Es gibt keine getrennte Ampelanlage.

Die Stadt hat schon oft durch fal­sche Mar­kie­run­gen es zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen kom­men lassen.