E‑Scooter Bei­spiel­bild Foto: LOKALBÜRO

50-Jäh­ri­ger stößt mit Rad­fah­re­rin zusam­men — Beide ver­letzt — Rol­ler sichergestellt

Bei einem Zusam­men­stoß zwi­schen einer Rad­le­rin und einem E‑S­coo­ter-Fah­rer auf dem Rad­weg der Ulmen­straße, wurde der Mann auf dem Elek­tro­kleinst­fahr­zeug (EKF) schwer und die Frau leicht ver­letzt. Die Poli­zei stellte den Rol­ler sicher, da das Gefährt nicht die erfor­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für den Betrieb im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr erfüllte.

Um 16.25 Uhr befuhr eine 40-jäh­rige Düs­sel­dor­fe­rin mit ihrem Fahr­rad die Ulmen­straße in Fahrt­rich­tung Col­len­bach­straße. Dazu nutzte sie ord­nungs­ge­mäß den mar­kier­ten Rad­weg. In Höhe der ehe­ma­li­gen Poli­zei­wa­che Deren­dorf kam ihr ein 50-Jäh­ri­ger auf einem E‑Scooter ent­ge­gen. Die­ser befuhr eben­falls den Fahr­rad­weg jedoch ent­ge­gen der vor­ge­schrie­be­nen Fahrt­rich­tung. Trotz Aus­weich­ver­su­chen der Betei­lig­ten kam es zum Zusam­men­stoß der Zwei­rä­der. Dabei erlitt der Unfall­ver­ur­sa­cher schwere Ver­let­zun­gen, die in einer Kli­nik sta­tio­när behan­delt wer­den. Die Rad­le­rin wurde leicht ver­letzt. Der E‑Scooter wurde vor Ort zur Beweis­si­che­rung in amt­li­che Ver­wah­rung genom­men, da das EKF augen­schein­lich nicht die erfor­der­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für den Betrieb im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr erfüllt. Es konnte weder eine ABE noch eine gül­tige Ver­si­che­rung vor­ge­legt wer­den. Die Anga­ben auf dem Fabrik­schild wur­den ledig­lich in chi­ne­si­schen Schrift­zei­chen ausgewiesen.