Bei der Offen­le­gung des Tour de France Ver­tra­ges hat sich die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf früh­zei­tig für größt­mög­li­che Trans­pa­renz ein­ge­setzt. Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel hatte den fran­zö­si­schen Ver­trags­part­ner ASO bereits Ende 2016 gebe­ten, auf die ver­trag­lich fest­ge­legte Ver­schwie­gen­heits­klau­sel zu ver­zich­ten und einer Ver­öf­fent­li­chung zu zustim­men. Dies wurde von der ASO mit der Begrün­dung abge­lehnt, „dass die öffent­li­che Frei­gabe des Ver­tra­ges mit der Stadt Düs­sel­dorf beein­träch­ti­gend“ für Ver­hand­lun­gen mit ande­ren Städ­ten sei.

Ohne diese Zustim­mung der ASO war es der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf recht­lich nicht mög­lich, die von ihr ange­strebte Offen­le­gung des Ver­tra­ges vorzunehmen.

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel: “Wir waren von Anfang an für Trans­pa­renz beim Ver­trag. Trotz des ent­spre­chen­den Ersu­chens von uns an die ASO wurde von deren Seite die Ver­öf­fent­li­chung mit Ver­weis auf die Ver­schwie­gen­heits­pflicht abge­lehnt. Das ange­kün­digte Urteil würde uns von der Ver­schwie­gen­heit im Ver­trag ent­bin­den. Selbst­ver­ständ­lich­keit kom­men wir dann der Offen­le­gung nach, die wir ohne­hin befür­wor­tet hatten.”

 

Nach­fol­gend eine deut­sche Über­set­zung des Tex­tes aus dem Schrei­ben der A.S.O :
“Es sind einige Fra­gen zur öffent­li­chen Frei­gabe des Grand-Départ-Ver­trags auf­ge­taucht. Wie Sie viel­leicht wis­sen, haben wir eine Geheim­hal­tungs­klau­sel unter­zeich­net, und wir möch­ten sicher­stel­len, dass wir sie so weit wie recht­lich mög­lich erfül­len kön­nen, um bei der Umset­zung des Grand Départ 2017 ruhig zu arbei­ten. Wie ich Ihnen auch schon sagte, füh­ren wir der­zeit Gesprä­che mit ver­schie­de­nen inter­na­tio­na­len Groß­städ­ten für die kom­men­den Aus­ga­ben der Tour de France, und wir glau­ben, dass die öffent­li­che Frei­gabe des Ver­tra­ges mit der Stadt Düs­sel­dorf beein­träch­ti­gend sein wird.”