Hier wird der Spiel­platz im Hof­gar­ten mit neeum Sand befüllt. Foto: LOKALBÜRO

 

Dar­auf haben viele Kin­der gewar­tet: alle 351 öffent­li­chen Spiel­plätze in Düs­sel­dorf sind ab Don­ners­tag, 7. Mai, wie­der geöff­net. Auch die Spiel­be­rei­che in den drei Frei­zeit­an­la­gen ste­hen wie­der zur Ver­fü­gung; ledig­lich auf Grill­aus­leihe und Mini­golf­ver­leih muss dort wei­ter­hin ver­zich­tet wer­den. Die Was­ser­ver­sor­gung der acht
Was­ser­spiel­plätze sowie der 59 Was­ser­matsch­an­la­gen wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt wie­der in Betrieb genommen.

Bolz­plätze (76 Anla­gen), die Mehr­zweck­halle in der Frei­zeit­an­lage Ulen­berg­straße sowie Out­door-Fit­ness­ge­räte (acht Anla­gen) kön­nen noch nicht zur Nut­zung frei­ge­ge­ben wer­den. Hierzu wird eine ange­kün­digte Über­ar­bei­tung der Rechts­ver­ord­nung durch das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MAGS) im Hin­blick auf die öffent­li­chen Freiluft‑, Sport- und Bolz­plätze abge­war­tet. Auch die Aben­teu­er­spiel­plätze blei­ben zunächst geschlos­sen, da diese als Jugend­ein­rich­tun­gen gelten.

Ver­hal­tens­re­geln hel­fen gesund zu bleiben
Durch eine Beschil­de­rung an den Spiel­plät­zen wird auf wich­tige Ver­hal­tens­re­geln hin­ge­wie­sen. Diese wird ab Don­ners­tag, 7. Mai, ange­bracht und gleich­zei­tig die bis­he­rige Beschil­de­rung und die Absperr­bän­der ent­fernt. Dem­nach sol­len die Spiel­plätze nur von Per­so­nen ohne Erkäl­tungs- und Grip­pe­sym­pto­men betre­ten, der Min­dest­ab­stand von 1,50 Meter durch die Begleit­per­so­nen ein­ge­hal­ten sowie die Nies- und Hus­te­n­eti­kette beach­tet wer­den. Soll­ten bereits sehr viele Kin­der auf dem Spiel­platz spie­len, wird gebe­ten, einen ande­ren auf­zu­su­chen oder zu einem ande­ren Zeit­punkt wie­der­zu­kom­men. Eine Über­sicht der Spiel­plätze in Düs­sel­dorf ist über den abge­druck­ten QR-Code abrufbar.

Auf 174 beson­ders stark fre­quen­tier­ten Spiel­plät­zen im Stadt­ge­biet wer­den von Don­ners­tag, 7. Mai, bis Sonn­tag, 24. Mai, zwi­schen 11 und 19 Uhr Mit­ar­bei­ter des Garten‑, Fried­hofs- und Forst­am­tes, des Jugend­am­tes sowie ehren­amt­li­che Spiel­platz­pa­ten über die Abstands- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen infor­mie­ren. Hierzu wer­den 10.000 Hand­zet­tel gedruckt, die die Ver­hal­tens­re­geln der Spiel­platz­be­schil­de­rung wider­ge­ben. Blaue Shirts mit der Auf­schrift “gesund blei­ben — 1,5 Meter Abstand hal­ten” machen die Per­so­nen erkennbar.

In den acht Toi­let­ten­an­la­gen mit Wasch­ge­le­gen­hei­ten auf Kin­der­spiel­plät­zen im Stadt­ge­biet sol­len die Rei­ni­gungs­in­ter­valle inten­si­viert und aus­rei­chend Seife bereit­ge­stellt werden.

Hin­ter­grund:
Seit dem 18. März 2020 sind alle Spiel­plätze gemäß der All­ge­mein­ver­fü­gung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Virus SARS-CoV‑2 nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vom 18. März 2020 auf Basis des Erlas­ses des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MAGS) vom 15. März 2020 geschlos­sen. Mit der Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na­vi­ruas SARS-CoV‑2 vom 22. März 2020 wurde der Betrieb von Spiel- und Bolz­plät­zen untersagt.