Minis­ter­prä­dident Laschet Foto Land NRW

 

Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet stellt Nord­rhein-West­fa­len-Plan vor

Die Lan­des­re­gie­rung teilt mit:

Mit einem maß­voll abge­stuf­ten Plan sol­len in Nord­rhein-West­fa­len in den kom­men­den Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maß­nah­men geöff­net wer­den. Der Nord­rhein-West­fa­len-Plan sieht für die ein­zel­nen Berei­che unter­schied­li­che Stu­fen mit Ziel­da­ten vor, die abhän­gig von der wei­te­ren Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens umge­setzt wer­den sol­len. Die­ses Vor­ge­hen bie­tet den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Nord­rhein-West­fa­len gleich­zei­tig Gesund­heits­schutz sowie Plan­bar­keit und Ver­läss­lich­keit für das wirt­schaft­li­che und öffent­li­che Leben. Die Lan­des­re­gie­rung bezieht alle Berei­che des gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Lebens sowie die regio­nale Ent­fal­tung in die stu­fen­weise Öff­nung ein. Die zen­tra­len Ziele der Stra­te­gie blei­ben die Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Virus und der Aus­bau der Kapa­zi­tä­ten des Gesund­heits­sys­tems. Wir set­zen auf die Eigen­ver­ant­wor­tung der Men­schen. Öff­nun­gen fin­den unter ste­ti­ger Eva­lu­ie­rung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens statt. Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet hat den Nord­rhein-West­fa­len-Plan am Mitt­woch, 6. Mai 2020, nach den Bera­tun­gen mit der Bun­des­re­gie­rung und den ande­ren Län­dern in Düs­sel­dorf vorgestellt.

Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet: „Ich freue mich, dass Bund und Län­der heute gemein­sam den Weg in die ver­ant­wor­tungs­volle Nor­ma­li­tät ein­ge­schla­gen haben. Ich habe immer dafür gewor­ben, auch die gesund­heit­li­chen, sozia­len und wirt­schaft­li­chen Fol­ge­schä­den der Pan­de­mie-Bekämp­fung im Blick zu behal­ten. Unsere Rege­lun­gen müs­sen ziel­ge­rich­tet und ver­hält­nis­mä­ßig sein und das regio­nal höchst unter­schied­li­che Infek­ti­ons­ge­sche­hen aner­ken­nen und abbil­den. Diese Auf­fas­sung war heute Konsens.

Die sta­bile Lage unse­res Gesund­heits­sys­tems und die weni­gen Neu­in­fek­tio­nen in Nord­rhein-West­fa­len erlau­ben uns nun eine ver­ant­wor­tungs­volle Öff­nung, die wir stu­fen­weise und mit beson­de­rem Blick auf die ein­zel­nen Lebens­be­rei­che umset­zen. Unser Grund­prin­zip ist, dass Erleich­te­run­gen über­all dort erfol­gen kön­nen, wo Abstand und Hygiene oder geeig­nete Schutz­re­geln zu gewähr­leis­ten sind. Damit gehen wir wei­tere große Schritte in eine ver­ant­wor­tungs­volle Nor­ma­li­tät bei gleich­zei­ti­gem Gesund­heits- und Infektionsschutz.

Die gute Ent­wick­lung der Infek­ti­ons­zah­len heute ist der Ver­dienst des ver­ant­wor­tungs­vol­len Han­delns der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Nord­rhein-West­fa­len, denen ich hier­für danke. Aber es ist lei­der noch keine Garan­tie für die Zukunft. In die­sem Geist set­zen wir in Nord­rhein-West­fa­len den ver­ant­wor­tungs­vol­len Kurs der stu­fen­wei­sen Öff­nung in den kom­men­den Wochen fort.

Der Nord­rhein-West­fa­len-Plan ist eine klare Hand­lungs­stra­te­gie, um die Corona-Pan­de­mie in all ihren Dimen­sio­nen gemein­sam zu bewäl­ti­gen. Mit sei­nen kon­kre­ten Zeit­kor­ri­do­ren und kla­ren Vor­ga­ben steht er für Pla­nungs­si­cher­heit und Fle­xi­bi­li­tät. Dabei set­zen wir auch auf die Ver­nunft und das Ver­trauen der Men­schen in unse­rem Land. Es geht um weni­ger Regle­men­tie­rung bei immer mehr Eigen­ver­ant­wor­tung der Bür­ge­rin­nen und Bürger.“

Der Nord­rhein-West­fa­len-Plan im Einzelnen

Fol­gen­des stu­fen­wei­ses Vor­ge­hen sieht der Nord­rhein-West­fa­len-Plan der Lan­des­re­gie­rung für Nord­rhein-West­fa­len vor, der in sei­ner Umset­zung jeweils unter dem Vor­be­halt der Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens steht:

  1. Kon­takt­ver­bot und Verhaltensregeln

    Mit Ziel­da­tum ab dem 11. Mai 2020 sol­len die bestehen­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen so wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, dass es mög­lich ist, dass die Ange­hö­ri­gen zweier Haus­halte sich im öffent­li­chen Raum tref­fen (in Anpas­sung an Bund-Län­der-Rege­lung). Die all­ge­meine Abstands­re­ge­lung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tra­gen eines Mund-Nase-Schut­zes in bestimm­ten Bereichen.
  2. Gas­tro­no­mie, Hotels, Tourismus

    Für die Gas­tro­no­mie, Hotel­le­rie und den Tou­ris­mus wird eine stu­fen­weise Öff­nung angestrebt.

Ab dem 11. Mai 2020 sol­len wie­der mög­lich sein:

  • Gas­tro­no­mi­sches Ange­bot in Spei­se­gast­stät­ten, sofern im Innen- und/oder Außen­be­reich die Ein­hal­tung des Abstands­ge­bots gewähr­leis­tet ist und ein Infek­ti­ons­schutz- und Hygiene-Kon­zept durch die Betriebe vorliegt.
  • Buf­fet-Ange­bote mit offe­nen Lebens­mit­teln blei­ben nicht zulässig.
  • Tou­ris­ti­sche Nut­zung und Auf­ent­halt in Feri­en­woh­nun­gen, Feri­en­häu­sern und auf Cam­ping­plät­zen (unter Wah­rung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öff­nung von Frei­zeit­parks, Aus­flugs­schif­fen (mit Hygie­ne­kon­zept), Tou­rist­infor­ma­tio­nen, Fahr­rad- und Bootsverleihen.

An Christi Him­mel­fahrt wer­den Hotels auch für Tou­ris­ten wie­der geöff­net. Dafür gel­ten strenge Auf­la­gen ana­log zur Gas­tro­no­mie mit einem ver­pflich­ten­den Hygie­ne­schutz­kon­zept sowie der Gewähr­leis­tung von Abstands­re­ge­lun­gen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Ziel­da­tum ab Pfings­ten (30. Mai 2020) sol­len auch Ther­men und Schwimm­bä­der, Spaß­bä­der und Well­ness-Ein­rich­tun­gen unter pass­ge­nauen Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­ten wie­der öffnen.

Aus­ge­nom­men von den Öff­nun­gen blei­ben bis auf Wei­te­res Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken und Bordellbetriebe.

  1. Han­del und Dienstleistungen

Geschäfte sol­len unab­hän­gig von ihrer Größe unter Auf­la­gen zu Abstands- und Hygie­ne­re­geln (1 Per­son pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che)ab 11. Mai 2020 wie­der öff­nen dürfen.
Für „kör­per­nahe Dienst­leis­tun­gen” wie Mas­sa­ge­stu­dios, Kos­me­ti­ker und Tat­too-Stu­dios wer­den pass­ge­naue Infek­ti­ons­schutz­kon­zepte im Aus­tausch mit den Berufs­ver­tre­tun­gen erar­bei­tet, um auch hier eine schritt­weise Zulas­sung zu ermöglichen.

  1. Groß­ver­an­stal­tun­gen und Versammlungen

Groß­ver­an­stal­tun­gen blei­ben bis 31. August 2020 unter­sagt. Für Ver­samm­lun­gen gel­ten die bestehen­den Abstandsregelungen.

Mit Ziel­da­tum ab 30. Mai 2020 sol­len Fach­mes­sen und Fach­kon­gresse mit Schutz­kon­zep­ten und unter Beschrän­kung der Besu­cher- und Teil­neh­mer­zah­len wie­der statt­fin­den können.

  1. Sport und Freizeit 

Für den Sport- und Frei­zeit­be­reich gel­ten fol­gende Stufen:

Ab Don­ners­tag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trai­nings­be­trieb im kon­takt­lo­sen Brei­ten- und Frei­zeit­sport wie­der erlaubt – sofern der Sport auf öffent­li­chen oder pri­va­ten Frei­luft­sport­an­la­gen oder im öffent­li­chen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwi­schen Per­so­nen von 1,5 Metern und die Ein­hal­tung strik­ter Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men müs­sen gewähr­leitstet sein. Dusch‑, Wasch‑, Umkleide‑, Gesell­schafts- und sons­tige Gemein­schafts­räume dür­fen nicht genutzt wer­den. Zudem sind Zuschau­er­be­su­che vor­erst unter­sagt. Bei Kin­dern unter 12 Jah­ren ist jedoch das Betre­ten der Sport­an­lage durch jeweils eine erwach­sene Begleit­per­son zulässig.

Der Reit­sport ist auch in geschlos­se­nen Reit­sport­an­la­gen und Hal­len zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öff­nung von Fit­ness­stu­dios, Tanz­schu­len und Sporthallen/Kursräumen der Sport­ver­eine unter stren­gen Abstands- und Hygie­ne­auf­la­gen wie­der möglich.

Frei­bä­der dür­fen ab 20. Mai unter stren­gen Auf­la­gen von Abstand und Hygiene öff­nen – aus­ge­nom­men sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Aus­übung von Sport­ar­ten auch mit unver­meid­ba­rem Kör­per­kon­takt und in geschlos­se­nen Räu­men wie­der gestat­tet wer­den, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sport­li­che Wett­be­werbe im Kinder‑, Jugend- und Ama­teur­be­reich sind dann eben­falls zuläs­sig – die Nut­zung von Umkleide- und Sani­tär­an­la­gen ist unter Auf­la­gen gestattet.

  1. Kul­tur­ange­bote

Ab 11. Mai sind klei­nere Kon­zerte und andere öffent­li­che Auf­füh­run­gen sind unter freiem Him­mel zuläs­sig – oder mit stren­gen Rege­lun­gen, Mund-Nase-Bede­ckung und einem von der ört­li­chen Behörde abge­stimm­ten Kon­zept auch in Gebäuden.

In Musik­schu­len sind auch Ensem­bles mit maxi­mal sechs Teil­neh­mern möglich.

Der Pro­ben­be­trieb in Kul­tur­ein­rich­tun­gen ist unter Schutz­auf­la­gen zuläs­sig, für Chöre und Orches­ter gel­ten erwei­terte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öff­nung von Kinos, Thea­tern, Opern und Kon­zert­häu­sern zu ermög­li­chen, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen Besu­chern gewähr­leis­tet ist und es ein Zutritts­kon­zept gibt. Durch den ver­stärk­ten Ein­satz von Ord­nern sind Ansamm­lun­gen im Warte- und Pau­sen­be­reich zu verhindern.

  1. Kin­der­be­treu­ung

Auf Basis der heu­ti­gen Beschlüsse wird Fami­li­en­mi­nis­ter Dr. Joa­chim Stamp den von sei­nem Minis­te­rium bereits vor­be­rei­te­ten Fahr­plan zur schritt­wei­sen Öff­nung von KiTas und Tages­pflege mit den Trä­gern und Kom­mu­nen final abstim­men und noch in die­ser Woche vorstellen.

  1. Schu­len

Für die Viert­kläss­le­rin­nen und Viert­kläss­ler gibt es ab dem mor­gi­gen Don­ners­tag, 7. Mai, bereits wie­der Präsenzunterricht.

Ab Mon­tag, 11. Mai, wer­den die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 4 im tage­wei­sen Wech­sel wie­der unterrichtet.

Eben­falls ab Mon­tag, 11. Mai, keh­ren zunächst die Schü­le­rin­nen und Schü­ler an die Schu­len zurück, die im nächs­ten Schul­jahr 2020/21 ihr Abitur able­gen. An den Schul­for­men der Sekun­dar­stufe I (z.B. Haupt‑, Real‑, Sekundar‑, PRIMUS- und Gemein­schafts­schu­len) keh­ren zudem die Jahr­gänge 5 bis 9 in einem tage­weise rol­lie­ren­den Sys­tem zurück.

An Gesamt­schu­len und Gym­na­sien beginnt der Prä­senz­un­ter­richt für die Jahr­gänge 5 bis hin zu den Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Ein­füh­rungs­phase nach dem Haupt­ter­min der Abitur­prü­fun­gen ab dem 26. Mai eben­falls in einem tage­weise rol­lie­ren­den System.

  1. Hoch­schu­len

Für den Lehr- und Prü­fungs­be­trieb wird ab dem 11. Mai die Ein­schrän­kung der Zuläs­sig­keit von Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen „auf beson­dere Räum­lich­kei­ten, Aus­stat­tun­gen oder sons­tige beson­dere Rah­men­be­din­gun­gen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prü­fungs­be­trieb an den Schu­len des Gesund­heits­we­sens und an den der Berufs­aus­bil­dung im Öffent­li­chen Dienst die­nen­den Schu­len, Insti­tu­ten und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen ist wei­ter unter Auf­la­gen zulässig.

Die Hoch­schu­len füh­ren den Vor­le­sungs­be­trieb im Som­mer­se­mes­ter pri­ni­zi­pi­ell digi­tal durch.

  1. Außer­schu­li­sche Bildungseinrichtungen

Ab 11. Mai sind Ver­an­stal­tun­gen in Volks­hoch­schu­len und sons­ti­gen öffent­li­chen, behörd­li­chen und pri­va­ten außer­schu­li­schen Bil­dungs-ein­rich­tun­gen inkl. Prü­fungs­we­sen auch in gro­ßen Räu­men zuläs­sig, wenn es zusätz­lich zu Abstands- und Hygie­ne­auf­la­gen unter 100 Teil­neh­mer gibt.

Eben­falls wie­der mög­lich sind sport­li­che Ange­bote der Kin­der- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Ange­bote der Gesund­heits­bil­dung in Volks­hoch­schu­len und sons­ti­gen öffent­li­chen, behörd­li­chen und pri­va­ten außer­schu­li­schen Bil­dungs­ein­rich­tun­gen zuläs­sig. Ebenso sind ein ein­schränk­ter Regel­be­trieb der Jugend­ar­beit, Jugend­kul­tur­ar­beit, Jugend­so­zi­al­ar­beit und erzie­he­ri­scher Kin­der- und Jugend­schutz möglich.

Feri­en­maß­nah­men kön­nen vor­nehm­lich orts­nah auf­ge­nom­men wer­den, ebenso Grup­pen­fahr­ten (z.B. der Jugendverbände).

  1. Sta­tio­näre Gesund­heits- und Pflegeeinrichtungen

Ab Mut­ter­tag (10. Mai 2020) sind Besu­che in Senio­ren­hei­men unter stren­gen Hygie­ne­vor­ga­ben wie­der mög­lich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Kran­ken­häu­sern und Ein­rich­tun­gen der Pflege und Ein­glie­de­rungs­hilfe. Über mög­li­che wei­tere Öff­nun­gen zum 30. Mai wird im Lichte der ers­ten Erfah­run­gen mit den nun ein­ge­führ­ten Erleich­te­run­gen beraten.

  1. Got­tes­dienste

Unter Berück­sich­ti­gung der Hygiene- und Schutz­kon­zepte der Kir­chen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten fin­den Got­tes­dienste seit 1. Mai wie­der statt.