Unter­ba­cher See Foto: LOKALBÜRO

 

83 Bade­ge­wäs­ser und 108 Badestellen

Das Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz teilt mit:

Die Bade­ge­wäs­ser in Nord­rhein-West­fa­len wei­sen eine hohe Was­ser­qua­li­tät auf. Dar­auf wei­sen das Umwelt­mi­nis­te­rium und das Lan­des­amt für Natur, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Nord­rhein-West­fa­len hin. In Nord­rhein-West­fa­len gibt es 83 aus­ge­wie­sene EU-Bade­ge­wäs­ser mit ins­ge­samt 108 Bade­stel­len, an denen wäh­rend der Bade­sai­son regel­mä­ßig Unter­su­chun­gen der Was­ser­qua­li­tät statt­fin­den. Nach aktu­el­len Daten wei­sen 104 Bade­stel­len eine „aus­ge­zeich­nete“ und drei Bade­stel­len eine „gute“ Was­ser­qua­li­tät auf. Der Horst­ma­rer See in Lünen erhielt eine „aus­rei­chende“ Bewer­tung; ein erhöh­ter Bestand an Kana­da­gän­sen beein­flusst die Gewässerqualität.

Die rou­ti­ne­mä­ßige Über­wa­chung der Bade­stel­len stellt sicher, dass das Baden in den aus­ge­wie­se­nen EU-Bade­ge­wäs­sern nur bei hygie­nisch ein­wand­freien Bedin­gun­gen erlaubt ist. In die­sem Zusam­men­hang besteht nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand und nach Anga­ben der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) zudem kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV‑2) über den Was­ser­weg über­tra­gen wird. Auch nach Aus­kunft des Umwelt­bun­des­am­tes sind nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand in Bade­ge­wäs­sern keine rele­van­ten Kon­zen­tra­tio­nen an SARS-CoV‑2 zu erwar­ten, die zu einer Infek­tion füh­ren können.

„Wenn es um die Was­ser­qua­li­tät geht, steht dem Bade­ver­gnü­gen in allen 83 Bade­ge­wäs­sern Nord­rhein-West­fa­lens nichts ent­ge­gen, vom Aasee bis zum Zie­sels­maar. Aber die Freude währt nur dann, wenn alle umsich­tig sind und die Hygiene- und Abstands­re­geln kon­se­quent ein­hal­ten“, mahnt Umwelt­mi­nis­te­rin Ursula Hei­nen-Esser zur Vor­sorge. Wer einen Bade­aus­flug plant, sollte sich vorab über die Bewer­tun­gen und Öff­nun­gen des Bade­ge­wäs­sers infor­mie­ren. Hier tref­fen die Kom­mu­nen indi­vi­du­elle Rege­lun­gen. Aktu­elle Bewer­tun­gen und Infor­ma­tio­nen kön­nen unter www.badegewaesser.nrw.de ein­ge­se­hen werden.

Euro­pa­weit ein­heit­li­che Kri­te­rien zur Überprüfung

Seit mehr als 30 Jah­ren wird die Qua­li­tät der Bade­ge­wäs­ser in ganz Europa nach einer ein­heit­li­chen Richt­li­nie geprüft. 2006 wurde die Richt­li­nie kom­plett über­ar­bei­tet und an den Stand der Wis­sen­schaft und der prak­ti­schen Erfah­run­gen ange­passt. Mit der EU-Bade­ge­wäs­ser-Richt­li­nie (2006/7/EG) hat die Euro­päi­sche Union einen flä­chen­de­cken­den Schutz für das Baden in den Bin­nen- und Küs­ten­ge­wäs­sern eingeführt.

Die Qua­li­tät eines Bade­ge­wäs­sers wird anhand von Mess­wer­ten aus den zurück­lie­gen­den vier Jah­ren beur­teilt. Zusätz­lich neh­men die Gesund­heits­äm­ter wäh­rend der Bade­sai­son min­des­tens alle vier Wochen Was­ser­pro­ben zur Ana­lyse. Geprüft wird das Auf­tre­ten der Darm­bak­te­rien “Intesti­nale Ente­ro­kok­ken” und “Esche­ri­chia coli”, die – als natür­li­che Darm­be­woh­ner von Mensch und Tier – durch Aus­schei­dun­gen in das Bade­ge­wäs­ser gelan­gen und bei erhöh­ten Kon­zen­tra­tio­nen zu Krank­hei­ten wie Übel­keit oder Durch­fall füh­ren kön­nen. Wenn eine erhöhte Kon­zen­tra­tion die­ser Keime vor­liegt, wird zum Schutz der Bade­gäste ein zeit­wei­li­ges Bade­ver­bot erlassen.