Am Brü­ck­er­bach führt das Amt- für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz eine Gewäs­ser­schau durch,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Umweltamt

 

Inter­es­sierte sind herz­lich ein­ge­la­den am Mitt­woch, 26. Okto­ber, mitzugehen

Eine Gewäs­ser­schau führt das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz am Mitt­woch, 26. Okto­ber, 9 Uhr am Brü­ck­er­bach in Wers­ten durch. Treff­punkt ist Am Gans­bruch 39b. Im Rah­men von Gewäs­ser­schauen wer­den Ufer und das für die öko­lo­gi­sche Funk­tion not­wen­dige Umfeld eines Gewäs­sers durch Fach­leute der zustän­di­gen Ämter der Stadt Düs­sel­dorf und daran inter­es­sierte Men­schen began­gen. Amt­li­che Gewäs­ser­schauen sol­len Miss­stände auf­de­cken und deren Besei­ti­gung zeit­nah ein­lei­ten. Ein bei­spiel­haf­ter Miss­stand wäre die ille­gale Lage­rung von was­ser- und natur­ge­fähr­den­den Stof­fen. Auch die ord­nungs­ge­mäße Unter­hal­tung des Gewäs­sers wird im Rah­men einer Gewäs­ser­schau überwacht.

Bei der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf küm­mert sich der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb als Unter­hal­tungs­pflich­ti­ger unter ande­rem um den Brü­ck­er­bach. Auf­sichts­be­hörde ist das Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz, das durch das Lan­des­was­ser­ge­setz NRW ver­pflich­tet ist, Gewäs­ser­schauen an den in Düs­sel­dorf lie­gen­den Fließ­ge­wäs­sern vorzunehmen.

“Wir möch­ten die Anlie­ger dar­auf auf­merk­sam machen, dass es zur Durch­füh­rung einer Gewäs­ser­schau not­wen­dig sein kann, Pri­vat­grund­stü­cke zu betre­ten”, erklärt Tho­mas Loo­sen, Lei­ter des Amtes für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz. “Dazu ist die zustän­dige Behörde laut § 101 des Was­ser­haus­halts­ge­set­zes berech­tigt. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis und ver­si­chern Beein­träch­ti­gun­gen so gering wie eben mög­lich zu hal­ten. Inter­es­sierte möchte ich herz­lich ein­la­den an unse­ren Gewäs­ser­schauen teilzunehmen.”

Began­gen wird der Brü­ck­er­bach bach­ab­wärts bis zur Mün­dung in den Rhein. Das sind etwa 2,5 Kilo­me­ter, deren Bege­hung vor­aus­sicht­lich 2 Stun­den dau­ern wird. Die Gewäs­ser­schau ist öffent­lich, es ist allen Inter­es­sier­ten gestat­tet teil­zu­neh­men. Für die Beför­de­rung zum Gewäs­ser und zurück sind die Teil­neh­men­den aller­dings selbst ver­ant­wort­lich. Wet­ter­an­ge­passte Klei­dung und Schuh­werk wer­den emp­foh­len. Es sind die dann gel­ten­den Corona-Regeln zu beach­ten. Aktu­elle Infor­ma­tio­nen las­sen sich unter www.duesseldorf.de/umweltamt/gewaesserschau nachlesen.