Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler, Bau- und Pla­nungs­de­zer­nen­tin Cor­ne­lia Zuschke (r.), Amts­lei­te­rin Ulrike Lap­pe­ßen und Pro­jekt­lei­ter Tho­mas Eber­hardt-Kös­ter haben das Bera­tungs­an­ge­bot der Bau­auf­sicht vorgestellt.,©Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

 

Aus­künfte und Bera­tung tele­fo­nisch, vor Ort oder per Videoanruf

Die Stadt Düs­sel­dorf stärkt ihr Bera­tungs­an­ge­bot im Bau­auf­sichts­amt. Ab sofort kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sich tele­fo­nisch an die Bau­be­ra­tung im Amt wen­den. So soll eine direkte Erreich­bar­keit für alle Aus­kunfts­su­chen­den gege­ben und durch die Bera­tung im Vor­feld der for­ma­len Ver­fah­ren die Bear­bei­tungs­zei­ten bei den Ver­fah­ren selbst ver­kürzt wer­den. Neben der Erst­be­ra­tung und all­ge­mei­nen Aus­künf­ten zum Bau- und Denk­mal­recht sowie Infor­ma­tio­nen zum Antrags­ver­fah­ren wird die Bau­be­ra­tung an Berech­tigte auch Aus­künfte zum Stand ihres Ver­fah­rens geben. Eben­falls mög­lich ist die Wei­ter­gabe einer Bitte um zeit­na­hen Rück­ruf zu einem Belang durch eine zustän­dige Sach­be­ar­bei­tung des Amtes. Das Pilot­pro­jekt läuft bis Ende die­ses Jah­res und soll dazu die­nen, ziel­ge­nau die Bedürf­nisse der Aus­kunfts­su­chen­den zu erken­nen und dar­auf reagie­ren zu kön­nen. Dazu wird das Pilot­pro­jekt eva­lu­iert, um den zu Beginn des nächs­ten Jah­res star­ten­den Echt­be­trieb ent­spre­chend einzurichten.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Wir beob­ach­ten in Düs­sel­dorf eine hohe Anzahl an Bau­an­trä­gen. Ich ver­stehe das als kla­res Bekennt­nis zu unse­rer Stadt. Es ist unsere Auf­gabe, die Pro­zesse vom Antrag bis zur Ertei­lung der Bau­ge­neh­mi­gung so ein­fach wie mög­lich zu gestal­ten. Glei­ches gilt für die Akten­ein­sicht. Daher freue ich mich sehr, dass wir durch unser neues breit gefä­cher­tes Bera­tungs­an­ge­bot unsere Bear­bei­tungs­zei­ten erheb­lich ver­bes­sern wer­den. Dass wir Bera­tun­gen zukünf­tig auch als Video-Ter­min anbie­ten kön­nen, unter­streicht unsere Digitalstrategie.”

“Um effi­zi­en­ter zu wer­den, müs­sen alle an Pla­nung und Bau Betei­lig­ten Hand in Hand arbei­ten. Dazu ist eine Bera­tungs­phase gut geeig­net”, unter­streicht Bau- und Pla­nungs­de­zer­nen­tin Cor­ne­lia Zuschke.

Die Bau­be­ra­tung ist wäh­rend des Pilot­be­triebs mon­tags und mitt­wochs von 9 bis 13 Uhr sowie don­ners­tags von 9 bis 16 Uhr tele­fo­nisch unter 0211–8922999 erreich­bar. Schrift­li­che Anfra­gen und Anlie­gen kön­nen unter Nen­nung der Straße und Haus­num­mer des betref­fen­den Objekts an die E‑Mail-Adresse bauaufsichtsamt@duesseldorf.de gerich­tet wer­den. Vor Ort im Bau­auf­sichts­amt ist eine Bera­tung nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung — tele­fo­nisch oder per E‑Mail — mög­lich. Eine Bera­tung per Video­an­ruf wird nach Ter­min­ver­ein­ba­rung mon­tags und mitt­wochs von 9 bis 13 Uhr sowie don­ners­tags von 9 bis 16 Uhr angeboten.

Ab Anfang des nächs­ten Jah­res soll es mög­lich sein, Vor­ort­ter­mine sowie Ter­mine für eine Bera­tung per Video­chat direkt online zu buchen. Um die Akten­ein­sicht zu beschleu­ni­gen, wur­den neue Stel­len geschaf­fen. Zudem soll es mög­lich sein, Bau­an­träge über das Bauportal.NRW des Lan­des zu stel­len. Im Vor­griff auf die Digi­ta­li­sie­rung der Bau­an­trags­ver­fah­ren läuft seit Anfang des Jah­res ein Ver­such zum digi­ta­len Aus­tausch von Antrags­un­ter­la­gen zwi­schen Antrag­stel­len­den und Bauaufsicht.

Hin­ter­grund
Zuletzt kam es wegen schlech­ter Erreich­bar­keit sowie lan­ger Warte- und Bear­bei­tungs­zei­ten ins­be­son­dere im Bau­ak­ten­ar­chiv immer wie­der zu Beschwer­den im Bereich der Bau­auf­sicht. Des­halb wurde im Herbst 2021 das Pro­jekt “Stär­kung der Bau­auf­sicht” auf­ge­setzt. Ziel ist es, die Bau­auf­sicht in allen Berei­chen so auf­zu­stel­len, dass sie — an den Anlie­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ori­en­tiert — schnell und gleich­zei­tig zuver­läs­sig ihre Auf­ga­ben erle­di­gen kann. Dazu gehört sowohl die Opti­mie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der Abläufe im Amt und mit Exter­nen als auch die Bereit­stel­lung der not­wen­di­gen Ressourcen.

Beim Bau­auf­sichts­amt ist eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Auf­ga­ben ange­sie­delt. Im beson­de­ren Blick der Öffent­lich­keit lie­gen die Bau­an­träge. Davon erhält das Amt pro Jahr rund 2.700 Stück. Die Band­breite reicht vom ein­fa­chen Win­ter­gar­ten bis zum kom­ple­xen Son­der­bau gan­zer Kran­ken­häu­ser. Die Son­der­bau­ten machen die Hälfte der Bau­an­träge aus und sind oft deut­lich auf­wän­di­ger in der Bear­bei­tung. Im letz­ten Jahr wur­den rund 1.600 neue Wohn­ein­hei­ten geneh­migt, in die­sem Jahr bis zum Ende des drit­ten Quar­tals bereits über 2.000.

Eine wei­tere wesent­li­che Auf­gabe des Bau­auf­sichts­amts ist die Gefah­ren­ab­wehr und die Über­prü­fung von Gefah­ren­stel­len im Zusam­men­hang mit bau­li­chen Anla­gen. Pro Jahr wer­den rund 850 Gefah­ren­stel­len über­prüft und ihre Besei­ti­gung ver­an­lasst. Das reicht vom falsch auf­ge­stell­ten Schrank im gemein­sa­men Trep­pen­raum bis zur sta­ti­schen Über­prü­fung ein­sturz­ge­fähr­de­ter Gebäude. Das Bau­auf­sichts­amt unter­stützt in die­sen Zusam­men­hän­gen regel­mä­ßig die Feu­er­wehr zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Sehr gefragt ist das Amt auch bei Aus­künf­ten. Zum einen bei Ein­sicht­nah­men in Bau­ak­ten und zum ande­ren bei Aus­künf­ten über Bau­las­ten auf Grund­stü­cken. Vor allem die Nach­frage nach Ein­sicht­nahme in Bau­ak­ten ist deut­lich ange­stie­gen. Lag die Anzahl der Ein­sicht­nahme 2020 noch bei rund 2.200, liegt sie aktu­ell bei 3.100 pro Jahr. Wenn die Aus­kunfts­su­chen­den bereits ein­deu­tige Anga­ben über die gewünsch­ten Inhalte machen kön­nen, erüb­rigt sich ein Besuch im Bau­auf­sichts­amt. Die ent­spre­chen­den Kopien wer­den dann direkt zugesandt.

Aus­künfte aus dem Bau­las­ten­ver­zeich­nis wer­den pro Jahr rund 5.200 Mal erteilt. Hier­bei geht es um die Frage, ob und wenn ja, mit wel­cher Bau­last ein bestimm­tes Grund­stück belas­tet ist. Sol­che Bau­las­ten kön­nen etwa den Nach­weis erfor­der­li­cher Stell­plätze, Abstands­flä­chen oder aber auch die Zuwe­gung zu Grund­stü­cken betreffen.

Auch das Insti­tut für Denk­mal­schutz und Denk­mal­pflege ist beim Bau­auf­sichts­amt ange­sie­delt. Pro Jahr wer­den rund 900 denk­mal­recht­li­che Erlaub­nisse erteilt und rund 1.000 Anfra­gen zu denk­mal­recht­li­chen The­men beant­wor­tet. Die denk­mal­recht­li­chen Erlaub­nisse und Anfra­gen zu denk­mal­recht­li­chen The­men rei­chen vom Fas­sa­den­an­strich bis hin zu grö­ße­ren Sanierungs‑, Umbau- und Erwei­te­rungs­maß­nah­men. Dabei wer­den nicht nur Bau­denk­mä­ler bear­bei­tet, son­dern auch boden­denk­mal­recht­li­che Aspekte beach­tet. Eine wei­tere wesent­li­che Auf­gabe des Insti­tuts ist die Denk­mal­wert­prü­fung und Unterschutzstellung.