Ord­nungs­amt im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

65 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des ver­zeich­nete der städ­ti­sche Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) am Wochen­ende von Frei­tag, 10. Juli, bis zum Sonn­tag, 12. Juli. Im glei­chen Zeit­raum erhielt die Leit­stelle 48 Anrufe zum Thema. Die Gesamt­zahl der seit dem 18. März zum Thema “Corona” in der Leit­stelle des OSD ein­ge­gan­ge­nen Anrufe erhöhte sich auf 8.429.

Frei­tag, 10 Juli:
Auch am Frei­tag, 10. Juli, kon­trol­lier­ten die Ein­satz­kräfte des OSD wie­der zahl­rei­che Restau­rants, Imbisse, Kioske, Fri­seur­lä­den und wei­tere Betriebe auf die Ein­hal­tung der Coro­naschutz­ver­ord­nung. 25 Kon­trol­len erga­ben kei­ner­lei Bean­stan­dung. Bei zwei Fri­seur­sa­lons wur­den die vor­ge­schrie­be­nen Mund-Nasen-Bede­ckun­gen nicht kor­rekt getra­gen. Zudem wur­den die Kon­takt­lis­ten nicht kor­rekt geführt und die Per­so­nen­an­zahl pro Qua­drat­me­ter Flä­che des Geschäfts­raums über­schrit­ten. In einem Fein­kost­la­den fehlte zudem Ple­xi­glas zur Abtren­nung der Ver­käu­fer, die zudem keine Mund-Nasen-Bede­ckung tru­gen. Der Ver­ant­wort­li­che wurde auf­ge­for­dert, die Män­gel umge­hend zu beseitigen.

Im Zuge von neun Kon­trol­len von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben in den Stadt­tei­len Alt­stadt, Bilk und Rath wur­den über­wie­gend unmit­tel­bar beheb­ba­rer Ver­stöße fest­ge­stellt. Über­wie­gend musste der feh­lende Abstand zwi­schen den auf­ge­stell­ten Tischen und Stüh­len, die kor­rekte Füh­rung von Anwe­sen­heits­lis­ten sowie feh­lende Saal- bezie­hungs­weise Raum­pläne bean­stan­det wer­den. Dar­über hin­aus wie­sen die OSD-Ein­satz­kräfte auf klei­nere hygie­ni­sche Män­gel und feh­lende Des­in­fek­ti­ons­mit­tel hin. Schlie­ßun­gen wur­den nicht vorgenommen.

Fuß­läu­fige Kon­trol­len der Ein­satz­kräfte in der Alt­stadt (Burg­platz, Frei­treppe, Kurze Straße und angren­zende Stra­ßen) stell­ten bis etwa 21.30 Uhr kei­ner­lei Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. Die vor­ge­ge­bene Zusam­men­ar­beit der Ein­satz­kräfte mit den beauf­trag­ten Pro-Teams wurde von den Gast­stät­ten­be­trei­bern posi­tiv auf­ge­nom­men. Anschlie­ßend wurde an der Frei­treppe eine Gruppe von Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mern nach inten­si­ven Gesprä­chen sowie Auf­zäh­lung von Fol­ge­maß­nah­men erfolg­reich auf­ge­for­dert, besetzte Wege wie­der frei zu machen und Laut­spre­cher­bo­xen sowie Ton­trä­ger abzuschalten.

Auf der Kurze Straße lös­ten Ein­satz­kräfte des OSD zwi­schen 0 Uhr und 1 Uhr eine Blo­ckade von meh­re­ren Grup­pen nach ziel­ge­rich­te­ten Anspra­chen auf.

Sams­tag, 11. Juli:
Acht OSD-Kon­trol­len ver­lie­fen am Sams­tag, 11. Juli, ohne Bean­stan­dung. Auf einem Trö­del­markt wur­den ins­ge­samt 16 Ver­stöße gegen die Tra­ge­ver­pflich­tung einer Mund-Nasen-Bede­ckung fest­ge­stellt. Zudem fehlte ein Hygie­ne­kon­zept sei­tens des Betrei­bers. Im prio­ri­sier­ten Alt­stadt­be­reich (Kurze Straße und Umge­bung) wur­den bis 22 Uhr keine Beson­der­hei­ten fest­ge­stellt. Am spä­te­ren Abend füllte sich die Alt­stadt über­mä­ßig, sodass die Men­schen­menge mit­hilfe der Poli­zei ent­spre­chend auf­ge­löst wer­den musste.

Sonn­tag, 12. Juli:
Im Rah­men einer Kon­trolle einer Bar im Hafen wurde fest­ge­stellt, dass diverse Tische der Außen­gas­tro­no­mie ein­ge­deckt waren. Bei der anschlie­ßen­den wei­te­ren Kon­trolle wurde außer­dem fest­ge­stellt, dass Män­gel in der Füh­rung der Gäs­te­lis­ten bestan­den. Bei der Kon­trolle eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes in der Alt­stadt wur­den ver­schie­dene Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­stellt, die bis zur Nach­kon­trolle jedoch alle besei­tigt waren.

Bei der Kon­trolle einer Gast­stätte in der Alt­stadt tra­ten aller­dings umfang­rei­che und erheb­li­che Ver­stöße zutage. Neben tan­zen­den Gäs­ten und einer Bedie­nung ohne Mund-Nasen-Bede­ckung fehl­ten die vor­ge­schrie­bene Raum­skizze und Des­in­fek­ti­ons­mit­tel im Sani­tär­be­reich. Dar­über hin­aus wurde die Kon­takt­liste feh­ler­haft geführt, die Spül­ma­schine blieb unge­nutzt und auf den Tischen im Außen­be­reich waren Ker­zen und Aschen­be­cher auf­ge­stellt. All­ge­meine Hin­weise mit Bezug auf Abstands- und Hygie­ne­re­geln fehl­ten zusätz­lich. Fer­ner wur­den meh­rere Video­über­wa­chungs­an­la­gen zur offen­sicht­li­chen Auf­zeich­nung des Gast­be­rei­ches fest­ge­stellt, ohne dass der ent­spre­chen­den Hin­weis­pflicht nach­ge­kom­men wor­den war. Auf­grund der erheb­li­chen Miss­stände wurde der wei­tere Betrieb untersagt.