Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bestä­tigt einen Medi­en­be­richt von heute, in dem über Mob­bing und sexu­elle Beläs­ti­gung bei der Berufs­feu­er­wehr berich­tet wurde.

Nach Bekannt­wer­den der Vor­würfe hat die Lan­des­haupt­stadt umge­hend reagiert und einen Feu­er­wehr­mann vom Dienst frei­ge­stellt. Ein Ver­fah­ren zur Sus­pen­die­rung auf unbe­stimmte Zeit wurde eingeleitet.

Zum Hin­ter­grund: Eine Feu­er­wehr­frau hatte am 18. August bei Dienst­be­ginn ihren Schutz­helm in belei­di­gen­der Weise beschmiert in ihrem Spind vorgefunden.

Sie mel­dete die­sen Vor­fall noch am glei­chen Tag ihrem Wach­vor­ste­her. Der Wach­vor­ste­her sagte der Kol­le­gin sofort Schutz und Unter­stüt­zung zu und machte die Feu­er­wehr­leute in der Wach­ab­tei­lung schrift­lich auf die straf­recht­li­chen und dis­zi­pli­na­ri­schen Kon­se­quen­zen auf­merk­sam. Außer­dem wur­den wenige Tage spä­ter Gleich­stel­lungs­büro und das für Per­so­nal­fra­gen zustän­dige Amt 10 (Haupt­amt) informiert.
Ein Schul­di­ger für die­sen Vor­fall konnte nicht aus­ge­macht wer­den, die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf erstat­tete des­halb Straf­an­zeige gegen Unbekannt.

Die betrof­fene Kol­le­gin ging nach einem Gespräch mit der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten Eli­sa­beth Wilf­art zunächst ein­mal in ihren Sommerurlaub.
Nach ihrer Rück­kehr gab es am 31. August wei­tere Gesprä­che zwi­schen dem zustän­di­gen Abtei­lungs­lei­ter, dem Sach­ge­biets­lei­ter und dem Per­so­nal­rats­vor­sit­zen­den und der betrof­fe­nen Beam­tin, in dem sie wei­tere Vor­würfe andeutete.

Diese kon­kre­ti­sierte die Kol­le­gin in einem Gespräch am 2. Sep­tem­ber mit Ver­ant­wort­li­chen des Haupt­am­tes und belegte sie mit Bil­dern und Tex­ten aus der Whats­App-Gruppe. Nun hatte die Per­so­nal­ver­wal­tung der Lan­des­haupt­stadt erst­mals kon­krete Hin­weise auf ein­zelne Beamte. Mit die­ser Infor­ma­tion in den Hän­den wurde umge­hend gehandelt.

Ein Feu­er­wehr­be­am­ter wurde auf­grund des ernst­zu­neh­men­den Vor­wurfs umge­hend vom Dienst frei­ge­stellt, ein Ver­fah­ren zur Sus­pen­die­rung ein­ge­lei­tet. Gegen wei­tere Beamte wer­den Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Die Füh­rungs­struk­tur auf der betrof­fe­nen Feu­er­wa­che wurde angepasst.

Feu­er­wehr­chef David von der Lieth: “Sexis­mus und Ras­sis­mus haben in der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr kei­nen Platz. Wir wer­den in aller Ent­schie­den­heit gegen Beamte vor­ge­hen, die sich in sexu­ell beläs­ti­gen­der oder frem­den­feind­li­cher Art und Weise äußern. Wir ste­hen für den Schutz unse­rer Kol­le­gin­nen ein. Um diese Ten­den­zen zu bekämp­fen, wer­den wir auch die Struk­tu­ren in der Feu­er­wehr auf den Prüf­stand stel­len und gege­be­nen­falls anpassen.”

“Wir haben der betrof­fe­nen Kol­le­gin von Anfang an unsere volle Unter­stüt­zung zuge­si­chert. Ich bin froh, dass sie diese Unter­stüt­zung ange­nom­men und uns bei der Auf­klä­rung der völ­lig inak­zep­ta­blen Vor­komm­nisse unter­stützt hat. Der Schutz vor sexu­el­ler Beläs­ti­gung am Arbeits­platz genießt in der Ver­wal­tung der Lan­des­haup­stadt höchste Prio­ri­tät. Zusam­men mit der Amts­lei­tung wird das Gleich­stel­lungs­büro über mög­li­che Struk­tur­ver­än­de­run­gen bei der Feu­er­wehr nach­den­ken”, erklärt Susanne Kauf­mann, die stell­ver­tre­tende Lei­te­rin des Gleichstellungsbüros.

Ulf Fischer, stell­ver­tre­ten­der Lei­ter des Haupt­am­tes: “Bei solch schwer­wie­gen­den Vor­wür­fen ist es wich­tig, schnell zu reagie­ren. Wir wer­den nun nach der Frei­stel­lung des Kol­le­gen im Rah­men eines Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens genau prü­fen, wel­che beam­ten­recht­li­chen Maß­nah­men zu ergrei­fen sind.”

Zur­zeit sind bei der Düs­sel­dor­fer Feu­er­wehr zehn Frauen im Ein­satz­dienst beschäf­tigt, dar­un­ter fünf Aus­zu­bil­dende. Ins­ge­samt sind 850 Feu­er­wehr­be­amte im Dienst der Lan­des­haupt­stadt. “Die Zahl der Frauen, aber auch die Zahl der Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund ist in der Feu­er­wehr zu nied­rig. Wir wol­len das so schnell wie mög­lich ändern”, erklärt David von der Lieth.