315 Wahl­räume von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Am Sonn­tag, 27. Sep­tem­ber, sind die 470.511 wahl­be­rech­tig­ten Düs­sel­dor­fer zur Stich­wahl um das Amt des Ober­bür­ger­meis­ters zwi­schen dem jet­zi­gen Amts­in­ha­ber Tho­mas Gei­sel (SPD) und dem Her­aus­for­de­rer Dr. Ste­phan Kel­ler (CDU) auf­ge­ru­fen. Die 315 bereits bei der Haupt­wahl genutz­ten Wahl­räume im Stadt­ge­biet sind am Wahl­tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

In den Wahl­räu­men müs­sen die Wäh­len­den eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen. Außer­dem ist der Min­dest­ab­stand von andert­halb Metern ein­zu­hal­ten. Nach Mög­lich­keit soll­ten eigene Kugel­schrei­ber mit­ge­bracht werden.

Ist die Wahl­be­nach­rich­ti­gung oder die in der ver­gan­ge­nen Woche ver­sandte Info-Karte nicht mehr zur Hand, kann auch nur mit Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass gewählt wer­den. Der Wahl­raum kann auch im Inter­net unter www.duesseldorf.de (Wahl­raum­fin­der) ermit­telt oder tele­fo­nisch beim Wahl­amt unter 0211–8993368 erfragt werden.

Im Ein­ver­neh­men mit der Lan­des­wahl­lei­tung wer­den Wäh­ler, die mit ihrem Wahl­schein der vorab bean­trag­ten Brief­wahl im Wahl­lo­kal erschei­nen, erst nach Rück­spra­che mit dem Wahl­amt zur Wahl zugelassen.

Das Innen­mi­nis­te­rium weist dar­auf hin, dass wäh­rend der Wahl­zeit nach § 24 Absatz 1 — 3 KWahlG NRW in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahl­raum befin­det, sowie unmit­tel­bar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beein­flus­sung der Wäh­ler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unter­schrif­ten­samm­lung ver­bo­ten ist. Hin­weise auf Zuwi­der­hand­lung nimmt der zustän­dige Wahl­vor­stand entgegen.

Brief­wahl
Von der Mög­lich­keit, Brief­wahl­un­ter­la­gen anzu­for­dern, haben bis Frei­tag, 25. Sep­tem­ber, rund 126.000 Wäh­ler Gebrauch gemacht. Bis zu die­sem Zeit­punkt waren auch bereits rund 103.000 gelbe Wahl­briefe zurück ins Wahl­amt trans­por­tiert worden.

Nicht erhal­tene Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen noch am Sams­tag, 26. Sep­tem­ber, bis 12 Uhr beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len gegen schrift­li­che Erklä­rung ersetzt werden.

Ein­lie­fe­rung der Wahlbriefe
Alle Wahl­brief­um­schläge müs­sen spä­tes­tens bis Sonn­tag, 27. Sep­tem­ber, 16 Uhr, beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ein­ge­gan­gen sein; spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe wer­den bei der Wahl nicht berück­sich­tigt. Alter­na­tiv kön­nen die Wahl­brief­um­schläge bis Sonn­tag­mor­gen um 9 Uhr auch in die städ­ti­schen Brief­käs­ten an den Bezirks­ver­wal­tungs­stel­len und Bür­ger­bü­ros gewor­fen wer­den, die Sams­tag und Sonn­tag vor­mit­tags noch ein­mal geleert werden.

Wahl­er­geb­nis
Die Ent­wick­lung der Aus­zäh­lung von ein­zel­nen Stimm­be­zir­ken bis hin zum vor­läu­fi­gen End­ergeb­nis lässt sicht nach Schlie­ßung der Wahl­lo­kale ab 18 Uhr im Inter­net­an­ge­bot der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ver­fol­gen unter: https://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/kw_2020/05111000/html5/index.html