OB Tho­mas Gei­sel (r.) und Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum erläu­ter­ten das Stu­fen­kon­zept bei einem Pres­se­ge­spräch im Rathaus,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

 

Aktu­ell sind 42,7 Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von 7 Tagen bezo­gen auf 100.000 Einwohner*innen zu verzeichnen/Weitere Schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 wer­den aktiviert

Die Infek­ti­ons­zah­len stei­gen wei­ter an. Aktu­ell hat die soge­nannte 7‑Ta­ges-Inzi­denz – die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von 7 Tagen bezo­gen auf 100.000 Einwohner*innen – in Düs­sel­dorf einen Wert von 42,7 erreicht. Damit liegt die 7‑Ta­ges-Inzi­denz über dem Schwel­len­wert von 35, ab dem wei­tere Maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 ergrif­fen wer­den müssen.

Das heißt: Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wird nun gemein­sam mit dem Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les (MAGS), dem Lan­des­zen­trum Gesund­heit (LZG) sowie der zustän­di­gen Bezirks­re­gie­rung umge­hend wei­tere kon­krete Schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hen abstim­men und einleiten.
Die für die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men für die Stufe 1 (35 Neuinfektionen/100.000 Ein­woh­ner) im Überblick:

Ab sofort gilt eine Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung in öffent­li­chen Gebäu­den, Schu­len und Kindertagesstätten.
In 12 hoch fre­quen­tier­ten Berei­chen* im Stadt­ge­biet wird eine Emp­feh­lung zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung ausgesprochen.
Fei­er­lich­kei­ten dür­fen nur noch mit maxi­mal 50 Gäs­ten statt­fin­den, es sei denn, die Ver­an­stal­tung fin­det in einer Woh­nung statt oder die zustän­dige Behörde lässt auf der Grund­lage eines beson­de­ren Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­tes eine Aus­nahme zu.

Ziel der Maß­nah­men ist es, die Bürger*innen detail­liert und aus­führ­lich über The­men wie Kon­takt­ver­bot, Abstands­ge­bot, die gel­tende Mas­ken­pflicht sowie die all­ge­mei­nen Hygie­ne­emp­feh­lun­gen zu infor­mie­ren und kon­se­quent zu sen­si­bi­li­sie­ren. An ers­ter Stelle steht dabei eine Kommunikationsstrategie.

“Wir beob­ach­ten und beur­tei­len das Infek­ti­ons­ge­sche­hen jeden Tag, und heute wurde hin­sicht­lich der 7‑Ta­ges-Inzi­denz der Schwel­len­wert von 35 über­schrit­ten”, erklärt Dr. Klaus Göbels, Lei­ter des Gesund­heits­am­tes und betont: “Nur gemein­sam kön­nen wir einer wei­te­ren Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ent­ge­gen­wir­ken und somit zusätz­li­che Ein­schrän­kun­gen ver­hin­dern. Jeder kann und muss dazu aktiv bei­tra­gen. Die Schutz­maß­nah­men – wie die Abstands- und Hygie­ne­re­geln sowie die Mas­ken­pflicht – sind wich­tige und wirk­same Grund­la­gen, um sich selbst und seine Mit­men­schen zu schützen.”

“Mit dem Stu­fen­plan soll ver­mie­den wer­den, dass die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf von einer Infek­ti­ons­welle über­rollt wird. Daher ist auch ein täg­li­ches Moni­to­ring der Anzahl der Neu­in­fek­tio­nen für die Lan­des­haupt­stadt wei­ter­hin not­wen­dig. Ers­tes Ziel muss nun sein, dass die Zah­len der Neu­in­fek­tio­nen wie­der zurück­ge­hen. Wich­tig ist, dass die Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung dabei wei­ter­hin sicher­ge­stellt ist, was umso schwie­ri­ger wird, je höher die Zahl der Infek­tio­nen steigt. Die Schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie müs­sen daher kon­se­quent gesetzt wer­den”, erklärt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

Unter­schei­dung: Loka­ler oder stadt­wei­ter Anstieg
Bei allen zu ergrei­fen­den Maß­nah­men muss vor allem zwi­schen zwei Fäl­len unter­schie­den wer­den: der lokal begrenzte sowie der stadt­weite Anstieg der Neu­in­fek­tio­nen. Der aktu­elle Anstieg ist stadt­weit zu ver­zeich­nen; die Neu­in­fek­tio­nen sind nicht auf einen loka­len “Hot­spot” zurück­füh­ren. Somit ist davon aus­zu­ge­hen, dass es meh­rere, nicht unter­bro­chene Infek­ti­ons­ket­ten im gesam­ten Stadt­ge­biet gibt.
Wenn – wie aktu­ell – der Schwel­len­wert von 35 über­schrit­ten wird und die­ser Anstieg zugleich stadt­weit ist, dür­fen laut aktu­el­ler Coro­naschutz­ver­ord­nung (Coro­naSchVO) an Fes­ten höchs­tens 50 Per­so­nen teil­neh­men – es sei denn, die Ver­an­stal­tung fin­det in einer Woh­nung statt oder die zustän­dige Behörde lässt auf der Basis eines beson­de­ren Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­tes eine Aus­nahme zu.
Dar­über hin­aus kön­nen wei­tere Schutz­maß­nah­men ange­ord­net werden.

Bei einem lokal begrenz­ten Anstieg han­delt es sich hin­ge­gen um punk­tu­elle Aus­bruchs­ge­sche­hen wie zum Bei­spiel um Neu­in­fek­tio­nen in Kran­ken­häu­sern, in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder in Sam­mel­un­ter­künf­ten. Also dort, wo sich ein Anstieg räum­lich lokal zuord­nen lässt. In die­sem Fall wür­den Maß­nah­men zur akti­ven Unter­bre­chung mög­li­cher Infek­ti­ons­ket­ten ein­ge­lei­tet wer­den. Eine geson­derte Sen­si­bi­li­sie­rung der brei­ten Bevöl­ke­rung wäre dann nicht erforderlich.

Stufe 2: Wei­tere Ein­schrän­kun­gen bei einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 50 Soll­ten die Zah­len wei­ter stei­gen und mehr als 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Einwohner*innen in 7 Tagen ver­zeich­net wer­den, tritt die Stufe 2 in Kraft. Ab die­ser Stufe sind gemein­sam mit dem MAGS zwin­gend zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men zur Reduk­tion von Neu­in­fek­tio­nen ein­zu­lei­ten. Aus einem Maß­nah­men­ka­ta­log wer­den geeig­nete Schritte akti­viert, die mit­hilfe wei­te­rer Ein­schrän­kun­gen der Kon­takt­mög­lich­kei­ten auch uner­kannte Infek­ti­ons­ket­ten und beson­ders gefähr­dete Per­so­nen­grup­pen schüt­zen. An Fes­ten dürf­ten dann laut aktu­el­ler Coro­naSchVO höchs­tens 25 Per­so­nen teil­neh­men – es sei denn, die Ver­an­stal­tung fin­det in einer Woh­nung statt oder die zustän­dige Behörde lässt auf der Basis eines beson­de­ren Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­tes eine Aus­nahme zu.

Die öffent­li­che Kom­mu­ni­ka­tion müsste dann The­men wie die beschlos­se­nen Ein­schrän­kun­gen auf­grund der stei­gen­den Neu­in­fek­tio­nen, Kon­takt­ver­bot, Abstands­ge­bot, die Mas­ken­pflicht sowie die all­ge­mei­nen Hygie­ne­emp­feh­lun­gen umfas­sen. Mög­li­che Maß­nah­men kön­nen dann Ein­schrän­kun­gen in Gas­tro­no­mien, im Ein­zel­han­del, bei Ver­an­stal­tun­gen sowie eine Ver­schär­fung des Kon­takt­ver­bo­tes oder die Erwei­te­rung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in zu defi­nie­ren­den öffent­li­chen Berei­chen sein.

Die Maß­nah­men bei­der Stu­fen enden frü­hes­tens nach 14 Tagen, was einer Inku­ba­ti­ons­zeit ent­spricht – und nur dann, wenn der Schwel­len­wert wie­der unter­schrit­ten wird.

Um im Fall stei­gen­der Zah­len früh­zei­tig Maß­nah­men ergrei­fen und somit eine wei­tere Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 ver­hin­dern zu kön­nen, hatte die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf schon im Mai vor­sorg­lich ein Stu­fen­kon­zept ent­wi­ckelt, das beim Errei­chen von einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz in Höhe von 30 und 50 grei­fen würde. Damals war ledig­lich die Zahl von 50 Infi­zier­ten pro 100.000 Einwohner*innen inner­halb einer Woche als Schwel­len­wert durch den Bund fest­ge­legt wor­den, und es fehlte an ent­spre­chen­den Hand­lungs­kon­zep­ten. Diese Stu­fen wur­den ent­spre­chend der vor­ge­ge­be­nen Schwel­len­werte des Bun­des und des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ange­passt. Nun wer­den Maß­nah­men ein­ge­lei­tet, sobald die 7‑Ta­ges-Inzi­denz die Werte von 35 und 50 über­stei­gen sollte.

Auch über WARN-App NINA wird auf Ver­hal­tens­re­geln hin­ge­wie­sen Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz
in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat mit einerm Wert von 42,7 den Schwel­len­wert 35 über­schrit­ten. Aus die­sem Grund wird am Frei­tag, 9. Okto­ber, auch für die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf eine Mel­dung über die Warn-App NINA aus­ge­sen­det, um die Bürger*innen noch­mals auf die ver­än­derte Lage hinzuweisen.

Über die Mel­dung wird dabei auf die gän­gi­gen Regeln hin­ge­wie­sen: Beach­tung der Hygie­ne­re­geln nach dem A‑H-A-For­mal
(Abstand hal­ten – Hygiene beach­ten – All­tags­maske “Mund-Nasen-Bede­ckung” tra­gen). So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu ande­ren Men­schen hal­ten, und über­all dort, wo der Abstand nicht ein­zu­hal­ten ist, eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen. Zudem sollte eben­falls auf die Hygie­ne­maß­nah­men wie zum Bei­spiel regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen geach­tet werden.

Die zwölf Berei­che, in denen das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung emp­foh­len wird, im Überblick:
1. Kai­sers­werth: Kai­sers­wert­her Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Ger­res­heim: Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düs­sel­tal: Rethelstraße
5. Pem­pel­fort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Stadt­mitte: Der gesamte Bereich zwi­schen Alt­stadt im Wes­ten, Graf-Adolf-Straße im Süden, Haupt­bahn­hof im Osten und Schadowstraße/Am Wehr­hahn im Norden
7. Friedrichstadt/Unterbilk: Fried­rich­straße, Düs­sel­dorf-Arca­den, Bilk S‑Bahnhof
8. Unter­bilk: Bil­ker Allee, Bil­ker Kir­che, Lorettostraße
9. Ober­bilk: Köl­ner Straße
10. Eller: Gum­bert­straße, Gertrudisplatz
11. Ben­rath: Innen­stadt, Fußgängerzone
12. Garath: Stadtteilzentrum

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona