Ord­nungs­amt in der Stadt — Besu­cher ohne Maske Foto: LOKALBÜRO

Heute der erste Tag der Mas­ken­pflicht in Düs­sel­dorf. In der Alt­stadt und Innen­stadt tru­gen keine 50 % der Besu­cher eine Maske.

Pas­san­ten  wur­den vom Lokal­büro befragt, warum sie  keine Maske tra­gen antworteten:

  • Haben wir nicht gewusst
  • Wir kom­men nicht von hier
  • Haben keine Schil­der gesehen
  • Ist doch nur eine Empfehlung

Rich­tig ist aller­dings, das heute keine Hin­weis­schil­der ange­bracht waren. Die­ses soll am Mon­tag erfolgen.

Selbst Mit­ar­bei­ter vom Ord­nungs­amt waren wohl noch nicht rich­tig infor­miert. Auf Nach­frage, warum die Leute nicht auf­ge­klärt wer­den kam die Ant­wort, das es doch erst heute ab 12 Uhr Mit­tag gül­tig ist bzw. erst ab Sonntag.

Über die Mas­ken­pflicht in den als Hot­spot aus­ge­wie­se­nen Gebie­ten waren bei den Lesern noch einige Unsi­cher­hei­ten bzw Fra­gen aufgekommen.

Lokal­büro hat die Fra­gen auf­ge­fan­gen und bei der Stadt Düs­sel­dorf nach­ge­fragt. Hier die Fra­gen und die Anwor­ten der Stadt:

1. Gilt die Mas­ken­pflicht auch für Rad­fah­rer in den Gebieten?

Grund­sätz­lich ja. Aller­dings han­deln die Kolleg*innen des Ord­nungs­am­tes hier nach dem Oppor­tu­ni­täts­prin­zip, sprich der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit, auf­grund des­sen, das Rad­fah­rende recht zügig die betrof­fe­nen Stra­ßen­züge durch­quert haben.

2. Darf man die Maske ent­fer­nen wenn beim Gehen Ziga­ret­ten geraucht  oder etwas Geges­sen wird?

Die Maske darf zum Rau­chen inner­halb der betrof­fe­nen Berei­che nicht abge­setzt wer­den. Beim Essen ver­hält es sich so, dass beim Abbei­ßen kurz­zei­tig die Maske run­ter­ge­zo­gen wer­den darf. Kauen kann man aller­dings auch mit Maske, daher muss diese nach dem Abbei­ßen wie­der hoch­ge­zo­gen bzw, ange­zo­gen werden

3.Wie hoch ist das Buß­geld bei Zuwi­der­hand­lung gegen die Maskenpflicht?

Für Nicht­ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht unter freiem Him­mel droht ein Buß­geld in Höhe von 50 Euro