Bau­stel­len­schild Foto: LOKALBÜRO

 

Schus­ter bleib bei Dei­nem Leis­ten! Denn wenn Bau­stel­len­ver­wal­tungs­fach­an­ge­stellte — oder so — die deut­sche Spra­che ver­bes­sern, kommt zuwei­len Erstaun­li­ches dabei heraus.

Ein Ergeb­nis sol­cher Bemü­hun­gen hängt an dem Zaun, der die Bau­stelle um die häß­li­chen neuen Vier­kant-Gebäude am Ger­res­hei­mer S‑Bahnhof ein­frie­det (siehe Foto).

Dort steht: „Kein Zugang für nicht­aut­ho­ri­sierte Dritte“.

Hä? Na da stel­len sich dem geneig­ten Leser doch gleich meh­rere Fra­gen: Was bitte ist mit dem nicht­au­to­ri­sier­ten Zwei­ten oder gar dem Ersten?

Warum diese gestelzte For­mu­lie­rung? Ein simp­les “Unbe­fugte“ statt „nicht­aut­ho­ri­sierte Dritte“ hätte es sicher auch getan. Und das viel kla­rer und eindeutiger.

Oben­drein hätte es Ihnen, liebe Teck­len­burg-Bau, eine zusätz­li­che Pein­lich­keit erspart. Sie hät­ten sich nicht dar­über auf­klä­ren las­sen müs­sen, dass man weder nicht­au­to­ri­siert noch auto­ri­siert mit einem „h“ nach dem „t“ schreibt. Auch in Straelen.

Lokal­büro rät: Beim nächs­ten Schild nicht am fal­schen Ende spa­ren, ein­fach in einen Fach­mann inves­tie­ren. Tun Sie beim Haus­bau doch sicher auch. Hoffentlich…

Anzeige: