Das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les teilt mit:

Die am 25. Novem­ber 2020 bei den Bera­tun­gen der Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs der Län­der mit der Bun­des­kanz­le­rin ver­ein­bar­ten Maß­nah­men wer­den in Nord­rhein-West­fa­len kon­se­quent umge­setzt. Die neue Coro­naschutz­ver­or­dung ent­hält not­wen­dige Anpas­sun­gen und bleibt gemäß der Ver­ein­ba­rung der Regie­rungs­chefs und den neuen bun­des­ge­setz­li­chen Vor­ga­ben bis zum 20. Dezem­ber 2020 in Kraft.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Die Lage ist wei­ter­hin ernst. Wir brau­chen eine natio­nale Kraft­an­stren­gung, um eine Gesund­heits­not­lage abzu­wen­den. Dafür müs­sen wir wei­ter­hin kon­se­quent Kon­takte redu­zie­ren, um so das Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter ein­däm­men. Die Rege­lun­gen im Novem­ber haben den expo­nen­ti­el­len Anstieg stop­pen kön­nen, aber lei­der sin­ken die Infi­zier­ten­zah­len bis­her noch nicht so stark wie gewünscht und erfor­der­lich. Gerade mit Blick auf die anste­hende Advents­zeit sind die Maß­nah­men für viele Men­schen hart und erfor­dern von uns allen, die­ses Jahr von lieb gewon­nen Tra­di­tio­nen Abstand zu neh­men. Jetzt heißt es: Durchhalten.”

Die Maß­nah­men im Überblick

Die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung sieht die fol­gen­den Maß­nah­men vor:

  • Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind nur noch mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des gestat­tet. Mehr als fünf Per­so­nen sind bei dem Zusam­men­tref­fen von zwei Haus­hal­ten nicht erlaubt, wobei Kin­der bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren bei der Berech­nung der Per­so­nen­an­zahl nicht mit­ge­zählt werden.
  • In geschlos­se­nen öffent­li­chen Räu­men ist eine All­tags­maske zu tra­gen. Dies gilt auch am Arbeits­platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu wei­te­ren Per­so­nen nicht sicher ein­ge­hal­ten wer­den kann.
  • Im unmit­tel­ba­ren Umfeld von Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten, ins­be­son­dere auf dem Grund­stück des Geschäf­tes, auf den zu dem Geschäft gehö­ren­den Park­platz­flä­chen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine All­tags­maske zu tragen.
  • In Han­dels­ein­rich­tun­gen wie etwa. Super­märk­ten, Kauf­häu­sern und Bau­märk­ten mit einer Gesamt­ver­kaufs­flä­che von mehr als 800 Qua­drat­me­tern wer­den wei­tere Ein­schrän­kun­gen bezüg­lich der Kun­den­an­zahl pro Qua­drat­me­tern getroffen.
  • Auch im pri­va­ten Raum wird eine ent­spre­chende Beach­tung der Rege­lun­gen der Ver­ord­nung drin­gend emp­foh­len. Dies schließt aus­drück­lich die Emp­feh­lung ein, Kon­takte zu redu­zie­ren bzw. diese mög­lichst infek­ti­ons­si­cher unter Beach­tung der AHA-L-Regeln zu gestalten.

Für die kom­mende Advents­zeit und die Fei­er­tage gel­ten zudem fol­gende Sonderregelungen:

  • Der Ver­kauf von Weih­nachts­bäu­men durch gewerb­li­che oder soziale Anbie­ter ist unter Wah­rung der Abstands- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen zulässig.
  • In dem Zeit­raum vom 23. Dezem­ber 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergän­zung zu den oben genann­ten Rege­lun­gen zur Kon­takt­be­schrän­kung ein Zusam­men­tref­fen im engs­ten Fami­lien- oder Freun­des­kreis mit ins­ge­samt höchs­tens zehn Per­so­nen zuläs­sig, wobei auch hier Kin­der bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren bei der Berech­nung der Per­so­nen­an­zahl nicht mit­ge­zählt wer­den. Für diese Per­so­nen gilt für ihre Besu­che über die Fei­er­tage kein Beher­ber­gungs­ver­bot in Hotels und Pensionen.
  • Zum Jah­res­wech­sel 2020/2021 sind öffent­lich ver­an­stal­tete Feu­er­werke unter­sagt. Die ört­lich zustän­di­gen Behör­den unter­sa­gen dar­über hin­aus die Ver­wen­dung von Pyro­tech­nik auf näher zu bestim­men­den Plät­zen und Stra­ßen, für die ohne sol­che Unter­sa­gung grö­ßere Grup­pen­bil­dun­gen zu erwar­ten sind. Mit Blick auf die kom­mende Ski­sai­son gilt: Der Betrieb von Ski­lif­ten ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coro­naschutz­ver­ord­nung als Ein­rich­tun­gen für Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten der­zeit unzulässig.

Die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung gilt ab 1. Dezem­ber 2020 und ist hier abruf­bar.

 

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