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Die Brut- und Setz­zeit beginnt: Im Grü­nen erho­len, die Natur dabei schützen

Mit dem Früh­ling beginnt die Brut- und Setz­zeit vie­ler hei­mi­scher Tiere in Düs­sel­dorfs Wäl­dern, Natur­schutz­ge­bie­ten und Grün­an­la­gen. In den kom­men­den Wochen bekom­men die Wild­tiere ihre Jun­gen, die Vögel begin­nen zu brü­ten und sind in Nest­nähe beson­ders stö­rungs­emp­find­lich. Die Brut- und Setz­zeit dau­ert etwa bis Juli, bei eini­gen Vogel­ar­ten noch deut­lich länger.

Gleich­zei­tig zieht es gerade wäh­rend der Pan­de­mie viele Düs­sel­dor­fer ins Grüne, denn in der Natur fällt es leich­ter, den not­wen­di­gen Abstand unter­ein­an­der zu wah­ren. Das Gar­ten­amt appel­liert gemein­sam mit den Natur­schutz­ver­bän­den NABU und BUND, der Jäger­schaft sowie dem Natur­schutz­bei­rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf an die Bür­ger, die Attrak­ti­vi­tät der hei­mat­li­chen Natur zu bewah­ren und dazu bei­zu­tra­gen, gefähr­dete Tier- und Pflan­zen­ar­ten unge­stört zu erhalten.

Düs­sel­dorfs Park­an­la­gen, Wäl­der, Fried­höfe sowie Land­schafts- und Natur­schutz­ge­biete bie­ten in der aktu­el­len Früh­lings­zeit wun­der­bare Mög­lich­kei­ten, sich zu erho­len und Kraft zu tan­ken. Dort ist vie­les mög­lich: Aus­flüge, Spa­zie­ren­ge­hen, den Hund aus­füh­ren, Rad­fah­ren oder Jog­gen. Die attrak­tive Natur vor der Haus­tür wird jedoch durch die vie­len Besu­cher beein­träch­tigt und läuft Gefahr, Scha­den zu nehmen.

Ver­hal­tens­re­geln in Schutzgebieten
Die Land­schafts- und Natur­schutz­ge­biete sind in der Regel an den Zugän­gen mit grün-wei­ßen drei­ecki­gen Schil­dern mit der Auf­schrift “Land­schafts­schutz­ge­biet” bezie­hungs­weise “Natur­schutz­ge­biet” mar­kiert. Viele Bür­ger wis­sen nicht, dass in den Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten Ver­hal­tens­re­geln gel­ten und ver­sto­ßen dage­gen häu­fig ohne Absicht.

Beson­ders in den Natur­schutz­ge­bie­ten wei­sen Zusatz­schil­der unter den Schutz­ge­biets­schil­dern mit Pik­to­gram­men und Tex­ten kurz und prä­gnant auf die Ver­hal­tens­re­geln hin.

Wege dür­fen nicht ver­las­sen werden
Die Natur­schutz­ge­biete sind wert­volle und lebens­wich­tige Rück­zugs­orte für Pflan­zen und wild­le­bende Tiere. Hier kom­men viele gefähr­dete und geschützte Arten vor. Sie reagie­ren sehr emp­find­lich auf Stö­run­gen. Daher gilt in Natur­schutz­ge­bie­ten das Gebot, die Wege nicht zu ver­las­sen. Für Rei­ter gilt, nur die aus­ge­wie­se­nen Reit­wege zu nut­zen. Land­wirt­schaft­li­che Flä­chen, also Äcker und Wie­sen, dür­fen — im Gegen­satz zu Rasen­flä­chen im Park — nicht betre­ten oder zum Spie­len genutzt werden.

Kein offe­nes Feuer oder Gril­len — Abfälle mitnehmen
Gegen ein Pick­nick ist ange­sichts des schö­nen Früh­lings­wet­ters grund­sätz­lich nichts ein­zu­wen­den. Dabei gilt zu beach­ten, dass offe­nes Feuer und Gril­len in Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten sowie Wäl­dern nicht erlaubt ist. Das Gar­ten­amt bit­tet die Bevöl­ke­rung, Abfall mit­zu­neh­men und rich­tig zu entsorgen.

Lei­nen­pflicht für Hunde
Hun­de­hal­ter haben eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für stö­rungs­emp­find­li­che Tier­ar­ten. In Natur­schutz­ge­bie­ten dür­fen Hunde nur an der Leine mit­ge­führt wer­den. Auch außer­halb der Natur­schutz­ge­biete muss der Hund jeder­zeit unter Auf­sicht sein und sich zurück­ru­fen las­sen. Frei­lau­fende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in die­ser Zeit ihre Jun­gen auf­zie­hen, eine große Gefahr.

So flie­hen zum Bei­spiel junge von der Ricke abge­legte Reh­kitze nicht, son­dern blei­ben lie­gen. Wenn sie dann von Hun­den gefun­den wer­den, lau­fen sie Gefahr, geris­sen oder von der Mut­ter wegen des Hun­de­ge­ruchs nicht mehr ange­nom­men zu wer­den. Auch für boden­brü­tende Vögel wie Feld­ler­che, Kie­bitz, Fasan und Reb­huhn sowie für Feld­ha­sen sind unan­ge­leinte stö­bernde Hunde sehr gefähr­lich. Das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ver­bie­tet es, Wild auf­zu­stö­bern, denn das beein­träch­tigt die Lebens­stät­ten wild­le­ben­der Tiere.

Hun­de­be­sit­zer wer­den zudem gebe­ten, Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Tiere mit­zu­neh­men und rich­tig zu entsorgen.

 

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