Kri­sen­stab folgt bei sei­nem Ent­schluss den Emp­feh­lun­gen von Poli­zei und DEHOGA
All­ge­mein­ver­fü­gung gilt zunächst für zwei Wochen

Im öffent­li­chen Raum des Mas­ken­pflicht­ge­bie­tes “Alt­stadt” — ein­schließ­lich der Rhein­ufer­pro­me­nade — gilt ab Frei­tag, 28. Mai, auch ein Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot. Der Kri­sen­stab der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hatte sich am Diens­tag, 26. Mai, der Emp­feh­lung der Ver­wal­tungs­spitze, der Poli­zei Düs­sel­dorf und des “DEHOGA” Nord­rhein ange­schlos­sen und die­ses beschlos­sen. Das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum soll zunächst für zwei Wochen gelten.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung, die die recht­li­che Grund­lage bil­det, tritt am Frei­tag, 28. Mai, in Kraft. Unter fol­gen­dem Link ist die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot ver­öf­fent­licht: https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot

Nach der neuen Rege­lung gilt ab kom­men­den Frei­tag, 28. Mai, bis Frei­tag, 11. Juni, Folgendes:

  • Inner­halb des Gebiets — ana­log der Mas­ken­pflicht für die Alt­stadt und das Rhein­ufer — ist das Ver­wei­len und der Kon­sum alko­ho­li­scher Getränke auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen unter­sagt. Dies gilt an Frei­ta­gen, Sams­ta­gen, Sonn­ta­gen und am Tag vor Fei­er­ta­gen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Fol­ge­ta­ges, an den sons­ti­gen Wochen­ta­gen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
  • Aus­ge­nom­men vom Ver­weil­ver­bot sind War­te­schlan­gen vor Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten, Gas­tro­no­mie­be­trie­ben und sons­ti­gen geöff­ne­ten Einrichtungen.
  • Auf Ter­ras­sen der Außen­gas­tro­no­mie darf Alko­hol ver­zehrt wer­den. Im Ein­zel­han­del, an Kios­ken und im “To-Go” kann Alko­hol in dem Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bots­ge­biet in der Alt­stadt und an der Rhein­pro­me­nade (siehe hierzu auch die bei­gefügte Karte) nur erwor­ben, aber dann nicht im öffent­li­chen Raum kon­su­miert werden.

Ord­nungs­de­zer­nent und der­zei­ti­ger Kri­sen­stabs­lei­ter Chris­tian Zaum: “Opti­mis­mus und Freude über die neu gewon­ne­nen Frei­hei­ten durch mög­li­che Locke­run­gen sind natür­lich ver­ständ­lich, aber es gibt gegen­wär­tig kei­nen Anlass leicht­sin­nig zu wer­den. Wei­ter­hin besteht ein Infek­ti­ons­ri­siko beson­ders in sta­ti­schen, dicht gedräng­ten Men­schen­an­samm­lun­gen. Des­we­gen musste am Pfingst­wo­chen­ende ein Stra­ßen­zug in der Alt­stadt geräumt wer­den. Durch Alko­hol wach­sen lei­der bei eini­gen Besu­chern Risi­ko­be­reit­schaft und Aggres­si­vi­tät. Dies hat den Kri­sen­stab am gest­ri­gen Mitt­woch bewo­gen, auf Emp­feh­lung auch von Poli­zei und Dehoga ein Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot für die Alt­stadt und Rhein­pro­me­nade zu beschließen.”

Eine Abstim­mung mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium des Lan­des ist erfolgt.

Beschil­de­rung
Auf das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum soll durch Schil­der, ins­be­son­dere ein­gangs des Gebie­tes hin­ge­wie­sen wer­den. Diese sol­len so schnell wie mög­lich pro­du­ziert und mon­tiert werden.

Kon­trol­len
Die Mit­ar­bei­ten­den des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) wer­den die Bestim­mun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­weil- und Alko­hol­kom­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum mit dem gebo­te­nen Augen­maß kon­trol­lie­ren. Dies gilt auch und ins­be­son­dere bei Men­schen mit kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen und Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern ohne Obdach. Eine Zugangs­kon­trolle in die Alt­stadt — ähn­lich der Kon­trol­len beim Glas­ver­bot wäh­rend der Kar­ne­vals­zeit — wird es nicht geben. Sie wurde im Gespräch von Stadt, Poli­zei und DEHOGA am Diens­tag, 25. Mai, von allen Betei­lig­ten als nicht prak­ti­ka­bel und recht­lich auch nicht mög­lich ein­ge­stuft und daher als mög­li­ches Instru­men­ta­rium verworfen.
Ver­warn­geld Bei Ver­stö­ßen gegen Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum wird, wie auch bei Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht, in der Regel ein Ver­warn­geld von 50 Euro erho­ben. Zum Ver­gleich: Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen sowie an ÖPNV-Sta­tio­nen wer­den in der Regel mit einem Buß­geld von 150 Euro geahndet.

Ver­stärkte Polizeipräsenz
Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler und Poli­zei­prä­si­dent Nor­bert Wes­se­ler waren sich im Gespräch vom Diens­tag, 25. Mai, einig, dass die beson­dere Situa­tion der Lan­des­haupt­stadt eine ver­stärkte Prä­senz von Ein­satz­kräf­ten erfordert.

Nächt­li­che Sper­rung Königsallee 
Für die Königs­al­lee, die auch unab­hän­gig von der Corona-Pan­de­mie immer wie­der von der Auto­po­ser-Szene stark fre­quen­tiert wird, wurde am Diens­tag, 25. Mai, beschlos­sen, die Straße frei­tags, sams­tags und in Näch­ten vor Fei­er­ta­gen gene­rell und sonst anlass­be­zo­gen für den nächt­li­chen Auto­ver­kehr zu sper­ren. Dies bedeu­tet nicht, dass sich Anwoh­ner der Kö und deren Besu­cher nicht mehr frei bewe­gen kön­nen. Viel­mehr soll damit der Auto­po­ser-Szene begeg­net werden.

Kon­trol­lierte Sperre am Mannesmannufer
Um die Auto­po­ser-Szene und den tou­ris­ti­schen Besu­cher­ver­kehr am Man­nes­mann­ufer ein­zu­däm­men, gibt es an Wochen­en­den Vor­keh­run­gen. Die Zufahrt zum Man­nes­mann-/Rat­haus­ufer — von der Harold­straße und Neus­ser Straße aus — wird am Hori­onplatz mit einer kon­trol­lier­ten Sperre ver­se­hen, in der Regel:

  • frei­tags und am Tag vor Fei­er­ta­gen von 18 Uhr bis nachts
  • sams­tags, sonn­tags und an Fei­er­ta­gen, jeweils von 11 Uhr bis nachts.

Die Zufahrt ist nur Anwoh­nern sowie deren Besu­chern, Ret­tungs­diens­ten, Pfle­ge­diens­ten, dem Bus­ver­kehr und Taxen erlaubt. Das Ein­hal­ten der Durch­fahrts­sper­ren wird durch von der Stadt beauf­trag­tes Kon­troll­per­so­nal über­wacht, um die Ein­fahrt für Autos der “Poser-Szene” und den Park­such­ver­kehr von Besu­chern des Rhein­ufers zu unterbinden.

Frei­treppe
Die Frei­treppe bleibt bis auf Wei­te­res gesperrt.

Daten und Fak­ten Corona
Die 7‑Tage-Inzi­denz liegt aktu­ell bei 55,6 und ist damit gegen­über dem Vor­tag leicht ange­stie­gen. Aktu­ell ver­zeich­net das Gesund­heits­amt elf Fälle der beson­ders anste­cken­den indi­schen Muta­tion des Coronavirus’.