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Sin­kende Inzi­den­zen las­sen wei­tere Öff­nungs­schritte zu 
Mas­ken­plicht auf Schul­ge­lände im Freien aufgehoben

Das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les und das Minis­te­rium für Schule und Bil­dung tei­len mit:

Das Land Nord­rhein-West­fa­len passt die Corona-Schutz­re­geln an und hebt die Pflicht zum Tra­gen einer Maske im Freien in wei­ten Tei­len auf. Das gilt auch für Schul­höfe bezie­hungs­weise das Außen­schul­ge­lände. Die neuen Rege­lun­gen tre­ten zum Mon­tag, 21. Juni 2021, in Kraft.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Ab Mon­tag gilt die Grund­re­gel: Drau­ßen muss in der Regel keine Maske getra­gen wer­den, es sei denn, man kann die Abstände nicht ein­hal­ten. Die wei­ter­hin stark sin­ken­den Inzi­den­zen erlau­ben es uns, die­sen Schritt zu gehen. Ab Mon­tag wer­den wir vor­aus­sicht­lich in allen Krei­sen und kreis­freien Städ­ten die Inzi­denz­stufe 1 errei­chen. Das ist sehr erfreu­lich. Da wo viele Men­schen zusam­men­kom­men, ist die Mas­ken­pflicht aber wei­ter­hin das Gebot der Stunde. Die Zweit­imp­fungs­quote steigt zwar rasant, aber noch haben wir keine Her­den­im­mu­ni­tät erreicht. Solange heißt es: Wach­sam sein.“

Ab dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tra­gen einer Maske im Freien in Regio­nen der Inzi­denz­stufe 1 nur noch da, wo typi­scher­weise wegen hoher Per­so­nen­dichte das Ein­hal­ten von Abstän­den schwerfällt:

  • in War­te­schlan­gen sowie an Stän­den, Kas­sen und Schaltern
  • bei Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Teil­neh­mern außer­halb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kom­mu­nen im Ein­zel­fall zur Bekämp­fung von Miss­stän­den eine Mas­ken­pflicht anordnen

In den Fäl­len, in denen wei­ter­hin Mas­ken getra­gen wer­den müs­sen, ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske ausreichend.

Dar­über hin­aus erge­ben sich für die Inzi­denz­stufe 1 auf­grund der wei­ter posi­ti­ven Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens die fol­gen­den Erleichterungen:

  • Bei Ange­bo­ten wie Fahr­schu­len etc. ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske aus­rei­chend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
  • Bei kon­takt­freien Sport­an­ge­bo­ten in geschlos­se­nen Räu­men kön­nen Min­dest­ab­stände auf­ge­ho­ben wer­den, sofern nega­tive Test­nach­weise vor­lie­gen. Somit sind auch Grup­pen­an­ge­bote (bei­spiels­weise Aero­bic-Kurse) wie­der mit mehr Per­so­nen und gerin­ge­ren Abstän­den zulässig.
  • Frei­zeit­an­ge­bote im Freien (ins­be­son­dere Zoos) kön­nen wie­der ohne Ter­min­bu­chung und Kon­takt­da­ten­er­fas­sung wahr­ge­nom­men werden.
  • Sit­zun­gen, Tagun­gen und Kon­gresse kön­nen mit mehr als 1.000 Teil­neh­mern im Freien statt­fin­den. In Innen­räu­men sind Ver­an­stal­tun­gen die­ser Grö­ßen­ord­nung ab dem 1. Sep­tem­ber 2021 mit Hygie­ne­kon­zept wie­der erlaubt.

Die Ver­pflich­tun­gen zum Tra­gen einer Maske in geschlos­se­nen Räu­men blei­ben grund­sätz­lich wei­ter­hin bestehen, wobei aber die Maske bei aus­rei­chen­der Lüf­tung oder Luft­fil­te­rung an fes­ten Sitz- oder Steh­plät­zen von Bildungs‑, Kultur‑, Sport- und ande­ren Ver­an­stal­tun­gen abge­nom­men wer­den darf, wenn näher bestimmte wei­tere Schutz­maß­nah­men (zu Test­nach­wei­sen, Abstand und Rück­ver­folg­bar­keit) ein­ge­hal­ten werden.

Dar­über hin­aus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schu­len die Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer Maske im Freien auf­ge­ho­ben. Damit ent­fällt ins­be­son­dere für Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den Pau­sen auf dem Schul­hof die Maskenpflicht.

Schul- und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer: „Die Lan­des­re­gie­rung hat ver­spro­chen, Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men zurück­zu­neh­men, sobald es das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zulässt. Mit zwei ver­pflich­ten­den Corona-Tests pro Woche, stren­gen Vor­ga­ben für die Hygiene und der wei­ter fort­schrei­ten­den Imp­fung von Leh­re­rin­nen und Leh­rern gehö­ren unsere Schu­len zu den am bes­ten geschütz­ten Orten. Bei den aktu­ell nied­ri­gen Infek­ti­ons­zah­len und der gerin­gen Anste­ckungs­ge­fahr an der fri­schen Luft ist die Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht drau­ßen auf dem Schul­ge­lände ver­ant­wor­tungs­voll und angemessen.“

Im Schul­ge­bäude und im Klas­sen­zim­mer gilt die Mas­ken­pflicht unver­än­dert fort. Diese Rege­lung gilt vor­erst bis zu den Sommerferien.

Minis­te­rin Gebauer: „Die Lan­des­re­gie­rung wird das Infek­ti­ons­ge­sche­hen wei­ter genau beob­ach­ten und die Maß­nah­men für die Hygiene und den Infek­ti­ons­schutz kon­ti­nu­ier­lich dar­auf­hin über­prü­fen, ob sie ange­mes­sen und wirk­sam sind. Wir blei­ben vor­sich­tig. Die Infek­ti­ons­zah­len gehen zurück, das ist sehr posi­tiv, aber die Pan­de­mie ist noch nicht vorbei.“