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Inzidenz über 35 bis 50: Welche Corona-Regeln gelten?

Bei einer Inzi­denz über 35 bis 50 (Inzi­denz­stufe 2)  gilt Folgendes:

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Für Geimpfte und Gene­sene gel­ten keine Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Für alle ande­ren gilt: Im öffent­li­chen Raum dür­fen sich belie­big viele Men­schen aus bis zu drei Haus­hal­ten tref­fen. Außer­dem dür­fen sich bis zu zehn getes­tete Men­schen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten tref­fen. Zusätz­lich dür­fen an allen Tref­fen belie­big viele Gene­sene und Geimpfte aus belie­big vie­len Haus­hal­ten teil­neh­men. Ansons­ten muss man zu ande­ren Men­schen grund­ätz­lich einen Min­dest­ab­stand von ein­ein­halb Metern einhalten.

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Prä­senz­un­ter­richt ist für Getes­tete, Gene­sene oder Geimpfte ohne Min­dest­ab­stände mög­lich, wenn es feste Sitz­plätze und einen Sitz­plan gibt. Musik­un­ter­richt mit Gesang oder Blas­in­stru­men­ten ist im Innen­be­reich mit 20 Getes­te­ten und belie­big vie­len Gene­se­nen und Geimpf­ten möglich.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bote sind im Innen­be­reich mit 20, im Außen­be­reich mit 30 jun­gen Men­schen ohne Alters­be­gren­zung mög­lich, wenn diese getes­tet sind. Außer­dem dür­fen belie­big viele Gene­sene und Geimpfte teilnehmen.

Kul­tur: Kon­zerte im Innen­be­reich, Theater‑, Opern‑, Kino-Vor­stel­lun­gen und andere Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen dür­fen mit bis zu 500 getes­te­ten und belie­big vie­len geimpf­ten oder gene­se­nen Teil­neh­mern statt­fin­den. Nötig sind ein Sitz­plan und eine Sitz­ord­nung nach Schacht­brett­mus­ter. Auch der Ama­teur-Pro­ben­be­trieb ist mit Ein­schrän­kun­gen wie­der möglich.

Museen und ähn­li­che Kul­tur­ein­rich­tun­gen (betrifft nicht Ver­an­stal­tun­gen) dür­fen ohne Ter­min­bu­chung und Test­pflicht Besu­cher emp­fan­gen — das gilt schon bei einer Inzi­denz bis 100.

Sport: Außen ist Kon­takt­sport mit bis zu 25 und innen mit bis zu zwölf Getes­te­ten und belie­big vie­len Gene­sene und Geimpfte mög­lich. Außer­dem ist innen (auch in Fit­ness­stu­dios) kon­takt­freier Sport mit belie­big vie­len getes­te­ten, geimpf­ten oder gene­se­nen Men­schen mög­lich, man muss aller­dings seine Kon­takt­da­ten hinterlassen.

Frei­zeit: Öff­nung aller Bäder, Sau­nen usw. und Indoorspiel­plätze für eine begrenzte Anzahl getes­te­ter, geimpf­ter oder gene­se­ner Besu­cher. Wenn die lan­des­weite Inzi­denz eben­falls bei höchs­tens 50 liegt (Dop­pel-Inzi­denz­stufe 2), dür­fen auch Frei­zeit­parks eine begrenzte Anzahl getes­te­ter, gene­se­ner oder geimpf­ter Besu­cher emp­fan­gen. Außer­dem dür­fen dann Aus­flugs­fahr­ten mit Schif­fen, Kut­schen, his­to­ri­schen Eisen­bah­nen und Ähn­li­chem mit belie­big vie­len Getes­te­ten, Geimpf­ten und Gene­se­nen stattfinden.

Ein­kau­fen: Für den Ein­zel­han­del, der nicht der Grund­ver­sor­gung dient, sind weder Ter­min­bu­chun­gen (Click & Meet) noch Tests nötig. Erlaubt sind höchs­tens ein Kunde pro zehn Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Mes­sen und Märkte: Jahr- und Spe­zi­al­märkte sind mit einer begrenz­ten Anzahl getes­te­ter, geimpf­ter oder gene­se­ner Besu­cher mög­lich. Außer­dem sind Kir­mes­ele­mente erlaubt.

Tagun­gen und Kon­gresse: Sie sind drau­ßen und drin­nen mit bis zu 500 getes­te­ten und belie­big vie­len geimpf­ten oder gene­se­nen Teil­neh­mern erlaubt.

Pri­vate Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Sie sind drau­ßen mit bis zu 100 und drin­nen mit bis zu 50 getes­te­ten und belie­big vie­len geimpf­ten oder gene­se­nen Gäs­ten erlaubt.

Par­tys: Par­tys und ver­gleich­bare Fei­ern sind nicht erlaubt.

Große Fest­ver­an­stal­tun­gen: Sie sind nicht erlaubt.

Gas­tro­no­mie: Für die Außen­gas­tro­no­mie sind keine Tests nötig. Die Innen­gas­tro­no­mie darf für Getes­tete, Gene­sene und Geimpfte öff­nen — es besteht Platz­pflicht. Außer­dem dür­fen Kan­ti­nen für Betriebs­an­ge­hö­rige öff­nen — ein Test ist nicht nötig.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Die volle gas­tro­no­mi­sche Ver­sor­gung ist erlaubt — also nicht nur Früh­stück. Pri­vate Über­nach­tun­gen in Hotels, Pen­sio­nen usw. sind bereits bei einer Inzi­denz bis 100 erlaubt — aller­dings nur für Getes­tete, Gene­sene und Geimpfte.