Feu­er­wehr Düs­sel­dorf, Ord­nungs­amt und Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment mach­ten bei der Durch­fahrt von Stra­ßen in Ober­bilk auf die Gefahr auf­merk­sam, die durch “Falsch­par­ker” entstehen

Immer häu­fi­ger wer­den die Ret­tungs­kräfte der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf auf ihren Fahr­ten zu Ein­sät­zen durch Falsch­par­ker behin­dert. In Not gera­tene Men­schen, Brände oder Ver­kehrs­un­fälle zäh­len zum täg­li­chen Ein­satz­ge­sche­hen. Häu­fig genug kommt es dabei auf jede Minute an. Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf star­tete des­halb am Diens­tag, 3. August, von der Wache Hüt­ten­straße in Rich­tung Ober­bilk und durch­fuhr die Borsig­straße, Son­nen­straße, Flü­gel­straße, Lini­en­straße und Kirch­straße, um auf das Pro­blem, das Falsch­par­ker den Ein­satz­kräf­ten oft­mals berei­ten, auf­merk­sam zu machen. In Zusam­men­ar­beit mit der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes und dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment zeigte die Feu­er­wehr, wie schwer ein Durch­kom­men oft­mals ist und dass wert­volle Zeit ver­lo­ren gehen kann, weil Autos acht­los abge­stellt werden.

Bereits seit vie­len Jah­ren macht die Feu­er­wehr gemein­sa­men mit der Ver­kehrs­über­wa­chung und dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment auf die Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam. Fast täg­lich wer­den die Ret­tungs­kräfte bei ihrer Arbeit durch nicht ord­nungs­ge­mäß abge­stellte Fahr­zeuge behin­dert. Bei den Men­schen, die um Hilfe rufen, zählt oft jede Minute. Wenn die Ein­satz­fahr­zeuge dann ver­spä­tet oder gar nicht am Unglücks­ort ankom­men, kann das schlimme Fol­gen haben. Für viele Auto­fah­rer ist es noch immer eine ver­meint­li­che Baga­telle, wenn sie ihre Fahr­zeuge falsch par­ken. “Ziel unse­rer Aktion ist es, die Auto­fah­rer für die­ses Thema zu sen­si­bi­li­sie­ren. Jedem muss bewusst sein, ‘Falsch­par­ker gefähr­den Men­schen­le­ben’, denn die Ein­satz­kräfte von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst brau­chen Platz um schnelle Hilfe leis­ten zu kön­nen“, sagt Feu­er­wehr­spre­cher Tobias Schül­pen. “Wir schrei­ben selbst keine Straf­zet­tel, uns geht es viel­mehr darum, dar­zu­stel­len, dass wenn auch ein Auto an einer engen Stelle noch durch­kommt, ein gro­ßes Feu­er­wehr­fahr­zeug dort seine Gren­zen fin­det”, führt Schül­pen wei­ter aus.

Um im Not­fall genü­gend Bewe­gungs­frei­heit für die Ein­satz­fahr­zeuge der Feu­er­wehr zu haben und damit in das Bewusst­sein der Par­ker und ins­be­son­dere der Falsch­par­ker zu rücken, liegt das Haupt­au­gen­merk der Fahrt durch den Stadt­teil Ober­bilk. Im Nach­hin­ein wer­den nun auch Beschil­de­run­gen und Fahr­bahn­mar­kie­run­gen ver­bes­sert, falls das erfor­der­lich ist.

Situa­tion in der Lan­des­haupt­stadt
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung sprach für zuge­parkte Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen und ‑zufahr­ten alleine im letz­ten Jahr 2.322 Ver­war­nun­gen aus und lei­tete 600 Abschlepp­maß­nah­men ein. In der ers­ten Jah­res­hälfte 2021 waren es bereits 1.440 Ver­war­nun­gen und 586 Abschlepp­maß­nah­men, die durch die Ein­satz­teams des Ord­nungs­am­tes aus­ge­spro­chen wer­den mussten.

Doch vie­len Bewoh­nern der engen Stra­ßen Düs­sel­dorfs ist oft gar nicht bewusst, dass sie Ret­tungs­wege ver­sper­ren. Falsch­par­ker igno­rie­ren dabei, dass Feu­er­wehr­fahr­zeuge grö­ßer sind als nor­male Pkw und dem­entspre­chend mehr Platz benö­ti­gen. Die Lösch­fahr­zeuge und Dreh­lei­tern haben in der Regel eine Fahr­zeug­breite von zwei Metern und 55 Zen­ti­me­tern, das sind aber die Abmes­sun­gen der Fahr­zeug­au­ßen­sei­ten ohne die Außen­spie­gel. In der Nord­rhein-West­fä­li­schen Bau­ord­nung wer­den für Feu­er­wehr­zu­fahr­ten Durch­fahrts­brei­ten von min­des­tens drei Metern beschrie­ben, die im Kur­ven­be­reich je nach Radius deut­lich grö­ßer werden.

Umgang mit Falsch­par­kern
Wenn bei einem Not­fall die Wege für die Feu­er­wehr durch falsch par­kende Autos ver­sperrt sind, ver­su­chen die Ein­satz­kräfte zunächst, die Hin­der­nisse zu umfah­ren. Aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen wer­den dann die Ein­satz­wa­gen zu der gemel­de­ten Adresse gelenkt, um so bei Eng­stel­len trotz­dem den Unglücks­ort schnell zu errei­chen. Durch Umwege geht jedoch wert­volle “Ret­tungs­zeit” ver­lo­ren. Oft genug sind auch die ande­ren Zufahrts­stra­ßen voll­ge­stellt, und es ist nur schwer, durch­zu­kom­men. Zudem ver­hin­dern falsch abge­stellte Fahr­zeuge — ins­be­son­dere in zwei­ter Reihe oder in Kur­ven nicht nur die Durch­fahrt, son­dern auch das Auf­stel­len von Dreh­lei­tern, die zur Ret­tung von Men­schen aus obe­ren Eta­gen bei Woh­nungs­brän­den not­wen­dig sind. Selbst Hydran­ten, die von der Feu­er­wehr bei Brän­den zur Was­ser­ent­nahme benö­tigt wer­den, sind regel­mä­ßig zuge­stellt. Wenn das Umfah­ren der Hin­der­nis­stelle nicht mög­lich ist, wird ver­sucht das Fahr­zeug weg­zu­drü­cken. Damit ver­bun­dene Beschä­di­gun­gen der Autos sind keine Seltenheit.

Das ord­nungs­wid­rige Par­ken im Bereich einer Feu­er­wehr­zu­fahrt wird nach der­zeit gül­ti­gem Bun­des­ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log mit 35 Euro geahn­det. Soll­ten die Veru­sa­chen­den nicht ermit­telt wer­den, kom­men im Falle einer Abschlepp­maß­nahme noch wei­tere Kos­ten von min­des­tens 200 Euro dazu.
Rück­sichts­lo­ses Park­ver­hal­ten kann übri­gens auch recht­li­che Fol­gen nach sich zie­hen. Neben der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zeige wer­den die Falsch­par­ker auch bei den Beschä­di­gun­gen an den Feu­er­wehr- sowie dem eige­nen Fahr­zeug betei­ligt. Wenn durch das Falsch­par­ken jemand zu Scha­den kommt, kön­nen zusätz­lich noch Ersatz­an­sprü­che gestellt werden.

Aktu­elle Bei­spiele für zuge­parkte Ret­tungs­wege Am 19. Juni kam es zu einem Feuer unter­halb der Rhein­knie­brü­cke auf der Ober­kas­se­ler Seite. Das anrü­ckende Lösch­fahr­zeug von der Wache Quirin­straße ver­suchte sich über die Zufahrt am Kai­ser-Wil­helm-Ring den Weg zu dem Brand zu bah­nen, aller­dings haben dort meh­rere im abso­lu­ten Hal­te­ver­bot geparkte Fahr­zeuge von Spa­zier­gän­gern den Weg auf die Ober­kas­se­ler Rhein­wei­sen ver­sperrt. Nur mit einem gro­ßen Zeit­ver­zug gelang es, über andere Zufahrts­stra­ßen das Feuer zu erreichen.

Bereits im April hat­ten meh­rere falsch abge­stellte Fahr­zeuge die Zufahrt zur Has­sel­beck­straße im Stadt­teil Ger­res­heim ver­sperrt. Anru­fer mel­de­ten am spä­ten Abend einen Woh­nungs­brand. Die anrü­cken­den Feu­er­wehr­kräfte konn­ten durch im Kur­ven­be­reich abge­stellte Pkw nicht in die Straße ein­fah­ren. Die letz­ten 100 Meter leg­ten die Ein­satz­kräfte dann zu Fuß zurück. Dort konnte dann schnell Ent­war­nung gege­ben wer­den. Einer älte­ren Dame war das Essen auf dem Herd ange­brannt, und die Feu­er­wehr konnte noch recht­zei­tig Schlim­me­res verhindern.

Schon Ende Januar war es in Ger­res­heim auf der Iken­straße zu einer Behin­de­rung bei einem Brand­ein­satz der Feu­er­wehr gekom­men. Am spä­ten Abend des 28. Januar ver­such­ten die Ein­satz­kräfte über ver­schie­dene Stra­ßen das Haus zu errei­chen. Trotz aller Bemü­hun­gen blo­ckier­ten Falsch­par­ker im Bereich der Lakro­n­straße und der Pfeif­fer­straße das Vor­an­kom­men der Ret­tungs­kräfte. Auch dort gin­gen die Feu­er­wehr­leute die letz­ten Meter zu Fuß zum Gebäude. Der zunächst ange­nom­mene Brand eines Dach­stuhls bestä­tigte sich nicht, und die Ein­satz­kräfte konn­ten kurze Zeit spä­ter wie­der abrücken.