Schnell­test Foto: Michael Gstet­ten­bauer Stadt Düsseldorf

 

Ergeb­nisse der Gesamt­ge­nom­se­quen­zie­run­gen lie­gen vor/Infizierte und Kon­takt­per­so­nen befin­den sich in Quarantäne

In der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wur­den mit Stand Mitt­woch, 8. Dezem­ber, vier wei­tere Fälle einer Infek­tion mit der neu­ar­ti­gen Virus­va­ri­ante Omi­kron (B.1.1.529) über eine Gesamt­ge­nom­se­quen­zie­rung jeweils im Zen­trum für Medi­zi­ni­sche Mikro­bio­lo­gie und Viro­lo­gie der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät und im Insti­tut für Viro­lo­gie des Uni­ver­si­täts­kli­ni­kums Düs­sel­dorf oder durch die Medi­zi­ni­schen Labo­ra­to­rien Düs­sel­dorf bestä­tigt. Bis­lang sind damit fünf bestä­tigte Fälle einer Infek­tion mit der Omi­kron-Vari­ante in Düs­sel­dorf bekannt.

Alle neuen Fälle waren schon zuvor in der Vari­an­ten-Typi­sie­rung als Ver­dachts­fall hin­sicht­lich der Omi­kron-Virus­va­ri­ante auf­ge­fal­len und es wurde dem­entspre­chend eine eng­ma­schige Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung durch­ge­führt. Sie und die engen Kon­takt­per­so­nen befin­den sich in Qua­ran­täne. Die Pro­ben wur­den daher sequenziert.

Eine infi­zierte Per­son kehrte am 2. Dezem­ber 2021 aus Süd­afrika zurück und wurde am 4. Dezem­ber 2021 posi­tiv auf Sars-Cov‑2 getes­tet. Eine wei­tere infi­zierte Per­son wurde am 4. Dezem­ber 2021 posi­tiv aus Sars-Cov‑2 getes­tet. Der Fall war nicht im Aus­land und hat sich mut­maß­lich bei einem Arbeits­kol­le­gen, der nicht in Düs­sel­dorf wohn­haft ist, ange­steckt. Auch bei einem wei­te­ren mit Omi­kron infi­zier­ten Fall ist keine Rei­se­ana­mnese oder ein Kon­takt zu einem Rei­se­rück­keh­ren­den bekannt. Die Kon­takt­per­so­nen wur­den nach­voll­zo­gen, befin­den sich in Qua­ran­täne und wer­den regel­mä­ßig getestet.

Ein Omi­kron-Fall an Comenius-Gymnasium
Es wur­den mit Stand Mitt­woch, 8. Dezem­ber, ins­ge­samt acht Corona-Fälle am Come­nius-Gym­na­sium gemel­det. Bei einem die­ser Fälle wurde über eine Gesamt­ge­nom­se­quen­zie­rung die Omi­kron-Vari­ante bestä­tigt. Wei­tere Tes­tun­gen wur­den durch­ge­führt sowie enge Kon­takt­per­so­nen klas­si­fi­ziert. Auch hier befin­den sich alle Kon­takt­per­so­nen in Qua­ran­täne und wer­den regel­mä­ßig getestet.

Vier wei­tere hoch­gra­dige Verdachtsfälle
Der­zeit gibt es vier wei­tere hoch­gra­dige Omi­kron-Ver­dachts­fälle, für die eine Sequen­zie­rung ein­ge­lei­tet wurde. Die Ergeb­nisse ste­hen noch aus.

Ein­rei­sende aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten müs­sen in Quarantäne
Seit Sonn­tag, 28. Novem­ber, gel­ten fol­gende Staa­ten offi­zi­ell als Virus­va­ri­an­ten­ge­biete: Süd­afrika, Bots­wana, Eswa­tini (Swa­si­land), Leso­tho, Malawi, Mosam­bik, Nami­bia und Sim­babwe. Das heißt: Ein­rei­sende aus die­sen Gebie­ten müs­sen für 14 Tage in Qua­ran­täne, unge­ach­tet des per­sön­li­chen Impfstatus’.

Auf Wei­sung des Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums sol­len vor­sichts­hal­ber nun auch geimpfte Kon­takt­per­so­nen abge­son­dert wer­den. Bei der Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung wird bei Omi­kron-Ver­dacht beson­ders gründ­lich recher­chiert, und Kon­takt­per­so­nen wer­den eng­ma­schig kontrolliert.

Da zuvor diese Gebiete nicht als Virus­va­ri­an­ten­ge­biete klas­si­fi­ziert waren, wur­den Rei­sende aus die­sen Gebie­ten bis zum 28. Novem­ber nicht ent­spre­chend regis­triert. Das Gesund­heits­amt hat daher ent­spre­chend reagiert und um Mel­dung von Ein­ge­reis­ten gebeten.