Pan­go­lin; Quelle: Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Gehäu­te­tes und gebra­te­nes Pan­go­lin soll als Deli­ka­tesse ein­ge­führt wer­den. Straf­ver­fah­ren eingeleitet

Ein Schup­pen­tier, ein soge­nann­tes Pan­go­lin, fan­den Beamte des Flug­ha­fen­zolls Düs­sel­dorf bei einer Rei­sen­den aus Ghana. Auf einem Flug aus Ghana über die Nie­der­lande am 12.01.2022 kon­trol­lier­ten sie eine Allein­rei­sende Per­son. Die 42-jäh­rige, in Mön­chen­glad­bach woh­nende Gha­ne­sin, führte drei Kof­fer mit sich, von denen einer aus­schließ­lich für Lebens­mit­tel reser­viert war. Neben Fisch und Gemüse, die ein­fuhr­recht­lich als unbe­denk­lich gal­ten, stie­ßen die Zöll­ner jedoch auch auf eine gut ver­packte Plas­tik­tüte. Darin ein­ge­packt, das gehäu­tete und zube­rei­tete Schuppentier.

Schup­pen­tiere sind sowohl nach Euro­päi­schem Recht, als auch nach dem Washing­to­ner Arten­schutz­über­ein­kom­men beson­ders geschützt, sie haben den höchs­ten Schutz­sta­tus inne. Damit ist die Ein­fuhr und der Han­del mit ihnen streng ver­bo­ten. Von den Zoll­be­am­ten dar­auf ange­spro­chen gab die Rei­sende an, dass es sich bei dem Pan­go­lin um eine Deli­ka­tesse han­delt, die sie von einer Farm in Ghana erwarb und die sie gedenkt, mit ihrer Fami­lie zu verzehren.

In den Genuss die­ser zwei­fel­haf­ten Deli­ka­tesse kam die Rei­sende aller­dings nicht. Noch vor Ort lei­te­ten die Zöll­ner ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts eines Ver­sto­ßes die Arten­schutz­be­stim­mun­gen gegen sie ein. Das Schup­pen­tier wurde beschlag­nahmt und anschlie­ßend vernichtet.