Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof wurde am Sams­tag­abend (29.Januar), um 22.15 Uhr, zwei jun­gen Män­nern (18, 19) durch Bun­des­po­li­zis­ten ein Schlag­ring sowie ein Ein­hand­mes­ser abge­nom­men. Die Bun­des­po­li­zei lei­tete ein Straf- sowie ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein.

Laut­hals beweg­ten sich die zwei Deut­schen durch den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof. Ein­ge­setzte Beamte der Bun­des­po­li­zei hiel­ten die jun­gen Män­ner in der Haupt­halle an und über­prüf­ten ihre Per­so­na­lien. Dabei stell­ten die Uni­for­mier­ten bei dem 18-Jäh­ri­gen in der Jacken­ta­sche einen Schlag­ring und bei dem 19-Jäh­ri­gen in der Jacke­n­in­nen­ta­sche ein Ein­hand­mes­ser fest. Die ver­bo­te­nen Gegen­stände wur­den beschlag­nahmt. Gegen­über den Beam­ten ver­hiel­ten sich die Duis­bur­ger aggres­siv und unein­sich­tig. Sie wur­den der Dienst­stelle zugeführt.

Das Füh­ren eines Schlag­rin­ges stellt eine Straf­tat nach dem Waf­fen­ge­setz dar, wes­halb gegen den 18-Jäh­ri­gen ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wurde. Gegen den 19-Jäh­ri­gen wurde wegen des Füh­rens eines Ein­hand­mes­sers ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Mit einem Platz­ver­weis für den Haupt­bahn­hof wur­den die Män­ner von der Wache der Bun­des­po­li­zei entlassen.