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Drei­ein­halb Monate nach dem bei­nahe töd­li­chen Mes­ser­an­griff auf einen 17-jäh­ri­gen Jugend­li­chen in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt ist den Ermit­teln­den der “MK Huns­rü­cken” jetzt ein spek­ta­ku­lä­rer Ermitt­lungs- und Fahn­dungs­er­folg gelun­gen. Ein 16-jäh­ri­ger Jugend­li­cher aus Essen konnte am Diens­tag­abend in sei­ner Hei­mat­stadt von Esse­ner Poli­zis­ten fest­ge­nom­men wer­den. Der Beschul­digte wurde dem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Ein Jugend­rich­ter ord­nete die Unter­su­chungs­haft an.

Da der fest­ge­nom­mene Jugend­li­che in Essen wohn­haft ist, liegt die staats­an­walt­schaft­li­che Zustän­dig­keit des Ermitt­lungs­ver­fah­rens gemäß Jugend­ge­richts­ge­setz (JGG) bei der Staats­an­walt­schaft in Essen.

Sofort nach der Tat hatte die Mord­kom­mis­sion der Düs­sel­dor­fer Poli­zei die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men. Nur durch das sofor­tige Ein­grei­fen zufäl­lig anwe­sen­der Ärz­tin­nen vor Ort hatte der junge Mann die Tat damals über­lebt. Im Zuge der akri­bi­schen und umfang­rei­chen Ermitt­lungs­ar­beit erhär­tete sich der Tat­ver­dacht gegen den 16-Jäh­ri­gen aus Essen. Im Wei­te­ren ver­dich­tete sich die Beweis­lage der­art, dass die Staats­an­walt­schaft in Essen einen Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags erwirkte.

Am Diens­tag erfolgte dann die Fest­nahme. Der Ein­satz ver­lief ohne Zwi­schen­fälle. Seit­dem befin­det sich der 16-Jäh­rige in Haft. Die Ermitt­lun­gen der “MK Huns­rü­cken” und der Staats­an­walt­schaft Essen dau­ern an.