Impfen

Sym­bol­bild imp­fung Foto Feu­er­wehr Düsseldorf

 

Die Stadt Düs­sel­dorf erhält am Wochen­ende das erste Kon­tin­gent des Pro­tein-Corona-Impf­stoffs Nuva­xo­vid des Her­stel­lers Nova­vax und wird ab Mon­tag, 28. Februar mit den Nova­vax-Imp­fun­gen begin­nen. 5.390 Dosen des Pro­tein-/Tot­impf­stoffs wer­den zunächst gelie­fert, die voll­stän­dig für Erst­imp­fun­gen ver­wen­det wer­den kön­nen. Der Impf­stoff wird in Düs­sel­dorf ent­spre­chend des Beschlus­ses der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 20. Januar 2022 prio­ri­siert an Per­so­nen­grup­pen ver­impft, die von der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­flicht betrof­fen sind.

Somit wer­den 2.000 Dosen über einen Mit­ar­bei­ter-Schlüs­sel an die Kran­ken­häu­ser ver­teilt, auch in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen der Liga Wohl­fahrt wer­den in der kom­men­den Woche Imp­fun­gen für medi­zi­ni­sches Per­so­nal angeboten.

2.680 wei­tere Impf­do­sen ste­hen im Impf­zen­trum 2.0 am Ber­tha-von Sutt­ner-Platz für medi­zi­ni­sches Per­so­nal und die inter­es­sierte Bevöl­ke­rung bereit. Die Ter­min­ver­gabe für das Impf­zen­trum erfolgt über die Hot­line 0211–8999069. Bei der Angabe von Unver­träg­lich­kei­ten gegen mRNA-Impf­stoffe ist die Mit­nahme eines ärzt­li­chen Attes­tes zum Impf­ter­min not­wen­dig. Medi­zi­ni­sches Per­so­nal, das der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­flicht unter­liegt, benö­tigt eine Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung, die unter corona.duesseldorf.de/arbeitgeberbescheinigung-impfpflicht her­un­ter­ge­la­den wer­den kann. Die Kon­trolle der Doku­mente erfolgt im Impfzentrum.

Hin­ter­grund zu den Nova­vax-Imp­fun­gen Zu Beginn der Nova­vax-Imp­fun­gen steht nur eine sehr begrenzte Anzahl an Impf­do­sen zur Ver­fü­gung. 75 Pro­zent der Dosen sind daher für die Berufs­grup­pen ein­ge­plant, die von der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht nach § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) des Bun­des betrof­fen sind. 20 Pro­zent der Dosen sind für Per­so­nen mit mRNA-Impf­stoff-Unver­träg­lich­keit sowie fünf Pro­zent der Dosen für die All­ge­mein­be­völ­ke­rung vor­ge­se­hen. Ein Vor­druck für die Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung stellt das Land NRW auf sei­ner Home­page zur Verfügung.

Coro­na­vi­ren tra­gen soge­nannte Spike-Pro­te­ine als Teil ihrer Hülle, die den Ein­tritt des Virus in die mensch­li­chen Zel­len ermög­li­chen. Die Covid-19-mRNA-Impf­stoffe ent­hal­ten den Bau­plan die­ses Spike-Pro­te­ins, der Kör­per stellt die Spike-Pro­te­ine nach der Imp­fung selbst her. Das Immun­sys­tem des Geimpf­ten erkennt das Spike-Pro­tein als Fremd­kör­per, akti­viert Abwehr­zel­len und bil­det Anti­kör­per sowie Abwehrzellen.

Im Fall von Nova­vax hin­ge­gen wer­den Teile des Spike-Pro­te­ins künst­lich her­ge­stellt und direkt in den Kör­per gespritzt. Das Immun­sys­tem reagiert und baut eine ent­spre­chende Abwehr auf. Für eine voll­stän­dige Imp­fung benö­tigt es zwei Impf­do­sen im Abstand von drei Wochen. Als voll­stän­dig geimpft gel­ten dann Per­so­nen, deren Zweit­imp­fung min­des­tens 14 Tage her ist.