Ordnungsamt kontrolierte an der Rheinpromenade Foto: LOKALBÜRO

Sym­bol­bild Ord­nungs­amt Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Ein Eis essen kann teuer wer­den — zumin­dest dann, wenn man dafür sein Auto auf einem Behin­der­ten­park­platz parkt und Kräfte des Ord­nungs­am­tes belei­digt. Diese Erfah­rung musste ein 54-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer machen, der jetzt vom Amts­ge­richt zu einer Geld­strafe von 4.000 Euro ver­ur­teilt wurde.

Am 13. August 2020 bemerkte ein Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes ein par­ken­des Fahr­zeug auf einem Schwer­be­hin­der­ten­park­platz. Eine beson­dere Park­be­rech­ti­gung lag nicht vor. Kurz dar­auf tauchte der Fahr­zeug­füh­rer mit einem Becher Eis in der Hand auf. Er meinte, er hätte ja nur eine Minute dort geparkt und würde nur auf seine Frau war­ten. Der Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­ter wollte es bei einer münd­li­chen Ver­war­nung belas­sen, sofern das Fahr­zeug unver­züg­lich ent­fernt wird. Dar­auf ent­geg­nete der Mann lapi­dar, dass “es doch gar nicht so viele Schwer­be­hin­derte” gebe und machte keine Anstal­ten, das Fahr­zeug weg zu fah­ren. Als die Ein­satz­kraft schluss­end­lich begann, ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten, begann der 54-Jäh­rige, ihn zu pro­vo­zie­ren, wäh­rend er sein Eis see­len­ru­hig wei­ter aß.

Da der Mann das Fahr­zeug nach noch­ma­li­ger Auf­for­de­rung immer noch nicht weg­fah­ren wollte, wurde ein Abschlepp­wa­gen ange­for­dert. Nun stieg der Mann plötz­lich doch in sein Fahr­zeug. Auch seine Frau kam jetzt hinzu und setzte sich auf den Bei­fah­rer­sitz. Bevor er sich schnell davon machte, wandte er sich bei geöff­ne­ter Fah­rer­tür noch ein­mal an die Ein­satz­kraft und sagte “Pas­sen Sie auf, sonst werde ich rabiat”, gefolgt von einer üblen Belei­di­gung. Er fuhr mit geöff­ne­ter Tür an und hörte nicht auf die Dienst­kraft und seine Frau, die ihn beide auf­for­der­ten, ste­hen zu blei­ben. Der Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes stellte dann über die Stadt Düs­sel­dorf Straf­an­trag wegen Belei­di­gung und konnte einen unbe­tei­lig­ten Tat-Zeu­gen benennen.

Das Amts­ge­richt Düs­sel­dorf ver­ur­teilte den Mann, des­sen Eis ihn letzt­lich teuer zu ste­hen kam, zu einer Geld­strafe in Höhe von 40 Tages­sät­zen zu jeweils 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.