Sym­bol­bild Fahr­rad­re­gis­trie­rung am Cor­ne­li­u­spaltz Foto: LOKALBÜRO

 

 

Tipps der Poli­zei zum Schutz vor Fahr­rad­dieb­stahl: Bereits ein­fa­che Mit­tel helfen

Stei­gende Tem­pe­ra­tu­ren und Son­nen­schein brin­gen viele Men­schen im Früh­jahr wie­der dazu, auf zwei Räder umzu­stei­gen. Wich­tig für die begin­nende Rad­sai­son ist dabei nicht nur ein stra­ßen­taug­li­ches Rad, son­dern auch der rich­tige Dieb­stahl­schutz. „Ins­be­son­dere hoch­prei­sige Räder mit Elek­tro­an­trieb sind bei Kri­mi­nel­len sehr beliebt. Aber auch alle ande­ren Fahr­rä­der sind regel­mä­ßig Ziel von Dieb­stäh­len. Schon ein­fa­che Mit­tel kön­nen hel­fen“, erklärt Dr. Ste­fa­nie Hinz, Vor­sit­zende der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­tion der Län­der und des Bun­des. Die Poli­zei gibt fol­gende Tipps:

Erste Wahl: Ein mas­si­ves Fahrradschloss
Um das Rad mög­lichst effek­tiv vor Dieb­stahl zu schüt­zen, braucht es mas­sive Stahlketten‑, Bügel- oder Pan­zer­ka­bel­schlös­ser mit geprüf­ter Qua­li­tät. Sie soll­ten groß genug sein, um das Fahr­rad an einem fes­ten Gegen­stand, wie etwa einem Fahr­rad­stän­der, anzu­schlie­ßen. Nur das Vor­der- und Hin­ter­rad zu blo­ckie­ren reicht als Schutz vor Die­ben nicht aus, da die Räder mühe­los weg­ge­tra­gen oder ver­la­den wer­den kön­nen. Das gilt ins­be­son­dere auch für Elek­tro­rä­der (Pedelecs, E‑Bikes). Dar­über hin­aus ist es wich­tig, den Akku sowie andere wert­volle Zube­hör­teile von Elek­tro­rä­dern mit einem guten Schloss zu sichern, da die räder­ei­ge­nen Schlös­ser in der Regel nicht aus­rei­chend schüt­zen. „Die Räder soll­ten auch in Kel­lern oder Gara­gen ent­spre­chend gesi­chert sein, denn auch abge­schlos­sene Räume hal­ten Kri­mi­nelle nicht auf“, warnt Hinz.

Zusätz­lich kann ein ver­steck­ter Sen­der am Rad ange­bracht wer­den, ein so genann­ter GPS-Tra­cker. Die­ser über­mit­telt lau­fend den aktu­el­len Stand­ort des Rades. Wird das abge­stellte Rad bewegt, sen­det der Tra­cker per SMS einen Alarm auf das Mobil­te­le­fon des Radbesitzers.

Fahr­rä­der indi­vi­du­ell kennzeichnen
Um ein wie­der­auf­ge­fun­de­nes Fahr­rad sei­nem recht­mä­ßi­gen Besit­zer oder der Besit­ze­rin zuord­nen zu kön­nen, muss ein Rad zwei­fels­frei iden­ti­fi­zier­bar sein, zum Bei­spiel mit Hilfe einer indi­vi­du­el­len Rah­men­num­mer oder einer ande­ren indi­vi­du­el­len Kenn­zeich­nung. Eine Rah­men­num­mer ist bei vie­len in Deutsch­land ver­kauf­ten Fahr­rä­dern bereits ein­ge­schla­gen, ein­gra­viert oder ander­wei­tig fest mit dem Rah­men ver­bun­den. Mög­lich ist auch, das Rad codie­ren zu las­sen: Mit Hilfe der Codie­rung kann die Poli­zei die Wohn­an­schrift des Eigen­tü­mers oder der Eigen­tü­me­rin her­aus­fin­den. Wo man Fahr­rä­der codie­ren las­sen kann, weiß der Fachhandel.

Fahr­rad­da­ten in Fahr­rad­pass festhalten
Zudem soll­ten alle Fahr­rad­da­ten, die wich­tig für die Iden­ti­fi­zie­rung sind (z. B. die Rah­men- bzw. Codier­num­mer) in einem Fahr­rad­pass notiert wer­den. Das hilft der Poli­zei, die recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer gestoh­le­ner Räder zu fin­den. Viele Händ­ler stel­len beim Fahr­rad­kauf einen Fahr­rad­pass mit der indi­vi­du­el­len Rah­men­num­mer aus. „Fra­gen Sie als Käu­fe­rin­nen und Käu­fer gezielt danach“, rät Ste­fa­nie Hinz. „Den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten Pass mit einem Foto des Fahr­rads soll­ten sie dann sicher zu Hause aufbewahren.“

Wei­tere Tipps zum Thema Dieb­stahl­schutz von Rädern, ins­be­son­dere auch von hoch­wer­ti­gen Elek­tro­rä­dern, bie­tet das Falt­blatt „Räder rich­tig sichern“. Es ist in jeder (Kriminal-)Polizeilichen Bera­tungs­stelle kos­ten­los erhält­lich und kann im Inter­net her­un­ter­ge­la­den werden: