Gür­tel­schnal­len mit Mes­ser Foto: Zoll

 

Zwei in Gür­tel­schnal­len ver­bor­gene Mes­ser fan­den Zoll­be­amte am Zoll­amt Düs­sel­dorf Reis­holz am 21.3.2022 in einem Post­pa­ket aus China. Der Emp­fän­ger des Pakets, ein 76-jäh­ri­ger Düs­sel­dor­fer, erschien zwar beim Zoll­amt Reis­holz, wollte das Paket aller­dings wie­der aus­füh­ren. Da auch in sol­chen Fäl­len eine Waren­be­schau erfor­der­lich ist, ent­deck­ten die Zoll­be­am­ten die in den Gür­tel­schnal­len ver­bor­ge­nen Messer.

Den 76-Jäh­ri­gen erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen der ver­such­ten Aus­fuhr ver­bo­te­ner Gegen­stände, da Hieb- und Stich­waf­fen, die in einem all­täg­li­chen Gegen­stand ver­steckt wer­den, unter das Waf­fen­ge­setz fallen.

Vor Ort wollte sich der Beschul­digte nicht wei­ter zum Sach­ver­halt äußern. Die Gür­tel­schnal­len mit den Mes­sern wer­den nach Abschluss des Ver­fah­rens vernichtet.