Am ver­gan­ge­nen Sams­tag sind die Spe­zia­lis­ten der AG-Tuning zusam­men mit Mit­ar­bei­tern der Stadt Düs­sel­dorf erneut kon­se­quent gegen Auto­po­ser und ille­ga­les Tuning vor­ge­gan­gen. Die über­wie­gend PS-star­ken Boli­den wur­den an einer Kon­troll­stelle am Cor­ne­li­us­platz und auch im gesam­ten Innen­stadt­be­reich ein­ge­hend über­prüft. Zwölf Fahr­zeuge stell­ten die Beam­ten sicher. Nicht nur die hoch­mo­to­ri­sier­ten Pkw waren auf­fäl­lig. Zwei ihrer Fah­rer waren nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis. Bei zwei wei­te­ren Män­nern besteht der Ver­dacht, dass sie unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln am Steuer saßen. Mit­ar­bei­ter der Stadt konn­ten am Sams­tag offene For­de­run­gen in Höhe von 2.400 Euro vollstrecken.

Bei 97 kon­trol­lier­ten Fahr­zeu­gen wur­den ins­ge­samt fol­gende Maß­nah­men getroffen:

Neun der zwölf sicher­ge­stell­ten Fahr­zeuge waren tech­nisch so unzu­läs­sig ver­än­dert, dass sie bei den Kon­trol­len sicher­ge­stellt wur­den, um sie von einem amt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen begut­ach­ten zu las­sen. Die übri­gen drei Fahr­zeuge wur­den aus gefah­ren­ab­weh­ren­den Grün­den abgeschleppt.

Vier Kenn­zei­chen­paare wur­den wegen Ver­stö­ßen gegen das Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz sicher­ge­stellt. Die Beam­ten hat­ten kon­krete Hin­weise auf soge­nannte Scheinhalterschaften.

Zwei der Fahr­zeug­füh­rer waren nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis. Ent­spre­chende Straf­ver­fah­ren wur­den ein­ge­lei­tet. Ein Arzt ent­nahm auf Ver­an­las­sung der Beam­ten zwei wei­te­ren Fah­rern Blut­pro­ben. Es besteht der Ver­dacht, dass sie ein Kraft­fahr­zeug unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel geführt haben.

Ins­ge­samt lei­te­ten die Mit­glie­der der AG-Tuning sechs Straf­ver­fah­ren und 26 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein. Dar­über hin­aus wur­den 30 Ver­war­nungs­gel­der erho­ben. 28 Ver­kehrs­teil­neh­mer erhiel­ten einen soge­nann­ten Kon­troll­be­richt. Sie sol­len wegen unter­schied­li­cher Bean­stan­dun­gen ihr Fahr­zeug in den nächs­ten Tagen bei der zustän­di­gen Behörde mit den beho­be­nen Män­geln noch­mals vorführen.

Meh­rere Mit­ar­bei­ter der Stadt­kasse waren vor Ort und über­prüf­ten im Rah­men der Auto­po­ser-Kon­trol­len, ob gegen ange­trof­fene Per­so­nen Voll­stre­ckungs­ver­fah­ren wegen öffent­lich-recht­li­cher For­de­run­gen (z. B. Buß­gel­der oder Steu­ern) lau­fen — in die­sen Fäl­len wur­den die Außen­stände sei­tens der Stadt­kasse direkt vor Ort voll­streckt oder gepfän­det. Dabei wur­den 2.400 Euro eingenommen.