Doro­thée Schnei­der Käm­me­rin Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Stadt­käm­me­rin Doro­thée Schnei­der hat am Mon­tag, 13. Juni, den Con­trol­ling­be­richt zur haus­halts- und per­so­nal­wirt­schaft­li­chen Lage nach dem Stich­tag 31.03.2022 im Haupt- und Finanz­aus­schuss vor­ge­stellt. Die­ser pro­gnos­ti­ziert ein Jah­res­er­geb­nis für das Haus­halts­jahr 2022 in Höhe von ‑295,5 Mil­lio­nen Euro und somit eine Ver­schlech­te­rung der Haus­halts­lage der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zum 31.12.2022 um 162,9 Mil­lio­nen Euro. In der Pro­gnose sind bis­her noch keine Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen sei­tens des Bun­des und des Lan­des NRW für Geflüch­tete aus der Ukraine berück­sich­tigt. Bei den Steu­ern (ins­be­son­dere Gewer­be­steuer, Gemein­de­an­teile an der Ein­kom­men- und Umsatz­steuer und ande­rem) wird aktu­ell von einer Errei­chung des Plan­an­sat­zes ausgegangen.

Auf­grund der Auf­nahme Geflüch­te­ter aus der Ukraine in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf erge­ben sich für den Haus­halt erheb­li­che Ver­schlech­te­run­gen zum Jah­res­ende ins­be­son­dere in den Auf­wen­dun­gen für soziale Ein­rich­tun­gen für Obdach­lose, Aus­sied­ler und Flücht­linge (-64,7 Mil­lio­nen Euro). Der Bund hat sich hier zu einer Mit­ver­ant­wor­tung bei Finan­zie­rung, Unter­brin­gung, Ver­pfle­gung und Betreu­ung der Geflüch­te­ten bekannt und will die Kom­mu­nen über die Län­der mit ins­ge­samt 2 Mil­li­ar­den Euro ent­las­ten. Nach der­zei­ti­gem Stand wer­den vor­aus­sicht­lich 430,8 Mil­lio­nen Euro nach NRW flie­ßen. Wel­cher Betrag davon ins­ge­samt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf kon­kret zuge­wie­sen wird, stand zum Berichts­zeit­punkt noch nicht fest. Daher sind in der Pro­gnose bis­her noch keine Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen sei­tens des Bun­des und des Lan­des NRW für Geflüch­tete aus der Ukraine berück­sich­tigt, son­dern nur der zusätz­li­che Aufwand.

Dar­über hin­aus kommt es im Hoch­bau­be­reich auf­grund ver­zö­ger­ter Bau­fort­schritte sowie Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen zu Ver­schlech­te­run­gen. Auf der ande­ren Seite kön­nen auch einige Ver­bes­se­run­gen gemel­det wer­den. So weist der beschlos­sene Ver­kauf von Grund­stü­cken nach aktu­el­lem Stand ein Mehr­ertrag in Höhe von 3,3 Mil­lio­nen Euro aus, wäh­rend im Bereich der Leis­tun­gen nach dem Unter­halts­vor­schuss­ge­setz mit einer Ver­bes­se­rung in Höhe von 2,4 Mil­lio­nen Euro gerech­net wird.