CD Cover

 

Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trage der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Eli­sa­beth Wilf­art, hat vor dem Hin­ter­grund einer Debatte zum Abspie­len des Songs “Layla” mit dem Ver­an­stal­ter der Düs­sel­dor­fer Rhein­kir­mes Kon­takt auf­ge­nom­men. Der Ver­an­stal­ter hat ihr dabei mit­ge­teilt, dass er dar­auf hin­wir­ken möchte, dass die­ses Lied in den Zel­ten und auf den Fahr­ge­schäf­ten nicht gespielt wird.

Die Kir­mes ist ein Fest mit hoher Anzie­hungs­kraft für Besu­che­rin­nen und Besu­chern und Strahl­kraft für die Stadt. Das Volks­fest ist beliebt bei Groß und Klein. Viele Fami­lien mit Kin­dern besu­chen die Kir­mes. “Eine ent­spre­chende Sen­si­bi­li­tät ins­be­son­dere vor die­sem Hin­ter­grund ist wich­tig”, sagt Wilf­art. “Als Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte würde ich es daher begrü­ßen, wenn zumin­dest die nun ange­sto­ßene öffent­li­che Dis­kus­sion über Lied­texte, die sich im Span­nungs­feld zwi­schen Kunst­frei­heit, Dis­kri­mi­nie­rung und Sexis­mus befin­den, zu einer ent­spre­chen­den Sen­si­bi­li­sie­rung führt.” Ein Ver­bot durch die Stadt war weder geplant noch gewollt.

Jetzt rudern die Ver­ant­wort­li­chen zurück. Im eige­nen Zelt soll „Layla“ nicht gespielt wer­den, für den rest­li­chen Kir­mes­platz gilt nur eine Emp­feh­lung. Die Schüt­zen in Per­son von Lothar Inden hat­ten dies ges­tern beschlos­sen, die­sen Song zu ver­bie­ten. Wie heute auf dem Kir­mes­rund­gang zu erfah­ren war, war dies wohl die allei­nige Ent­schei­dung vom Schützenchef.